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Hallo liebe Forenmitglieder,
nachdem ich bereits des Öfteren im Forum Antworten durch Suchen gefunden habe, stelle ich heute meine erste Anfrage:
Nach dem vollziehbaren Widerruf und der entsprechenden Zurückforderung einer RGK teilt der Betroffene mit, dass er diese verloren hat.
Hier stellt sich mir die Frage, wie man diesen Fall handhabt?
Habe bereits an eine eidesstattliche Versicherung gedacht, zu deren Abnahme ich jedoch meines Erachtens nicht befugt bin.
Vielleicht kann mir jemand helfen?
Viele Grüße
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