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Hallo,
ich bin hier neu und platze gleich mit einer Frage hier rein. In diesem Jahr waren wir auf einigen Handarbeitsfesten wo gewerbliche Aussteller Waren zum Verkauf anboten.
Da es so etwas in unserer Region nicht gibt, kam der Gedanke auf so etwas selbst ins Leben zu rufen.
Jetzt zu meiner Frage, gibt es einen Unterschied zwischen einem sagen wir mal als Beispiel "Wollmarkt" und einem "Wollfest". Bei beiden Veranstaltungen finden Workshops statt (gegen Bezahlung einer Gebühr) und es erfolgt ein gewerblicher Verkauf von Waren..
Ist das beide das Gleiche oder hat die Bezeichnung "Fest" eine Auswirkung auf die festgelegte Form, beziehungsweise die Rahmenbedingungen ?
Kann ich als Privatperson eine Veranstaltung anmelden die gewerblch genutzt wird um Waren zu verkaufen? Der Grundgedanke besteht lediglich darin das sich die Veranstaltung wenn möglich selbst trägt und nicht Überschuss erwirtschaftet wird, bzw. das vielleicht die Landfrauen noch Kaffee und Kuchen verkaufen ...
Ich weiß das ähnliche Veranstaltungen auch von Interessengruppen initiiert werden und der Gewinn dann mit in die Organisation des Festes im Folgejahr fliesst. Damit wäre es ja möglich die Veranstaltung noch ausführlicher zu bewerben.
Das sind wohl alles viele Fragen auf einmal, aber vielleicht ist hier ja jemand so nett und kann vielleicht etwas Licht ins Dunkeln bei der Geschichte bringen ?
Vielen Dank im Voraus...
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