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Autor Beitrag
Thema: Gewerbeanzeigeverfahren/Scheinselbststän digkeit
manfisch

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22.07.2014 15:10 Forum: Gewerberecht


"Was die BR-Drucksache anbetrifft, gibt die m.E. noch nicht so recht her, was die Kommunen zukünftig machen sollen. Wenn ich nicht völlig daneben liege, geht es im Kern um eine Modifikation der Zusammenarbeitsvereinbarung mit den Zollbehörden, wonach die Kommunen schon jetzt Verdachtsfälle weitermelden."


Wenn ich das richtig verstehe, heißt das, dass jetzt schon ziemlich genau geregelt ist, welche Fälle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit weiterzuleiten sind. Fragen die Ämter schon jetzt nach, ob jemand tatsächlich eine Betriebstätte, Geschäftsräume oder ein Geschäftskonto hat? (http://zdb.de/zdb-cms.nsf/id/bekaempfung...de?open&ccm=040)

Und Ermessensspielraum haben die Ämter sicherlich ja auch. Der Paragraf 3 (3) in der neuen Verordnung macht doch dann so gut wie keinen Sinn?
Thema: Gewerbeanzeigeverfahren/Scheinselbststän digkeit
manfisch

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17.07.2014 17:37 Forum: Gewerberecht


Vielen Dank die Hinweise und Anregungen!
Der Beschluss des Bundesrates wirft wirklich viele Fragen auf. Nach welchen Anhaltspunkten für Scheinselbstständigkeit sollen die Gewerbebehörden überhaupt suchen? Wenn zehn osteuropäische Fliesenleger unter der gleichen Adresse gemeldet sind, ist das für sich betrachtet ja nicht verboten. Genauso wenig ist es verboten, dass sie nicht Deutsch sprechen. Oder dass sie vorher in ihrem Leben noch nie Fliesen verlegt haben und das jetzt als "Unternehmer" für fünf Euro die Stunde tun.

Zollbeamte, die solche Sammelunterkünfte überprüfen, sagen, dass es für sie extrem schwierig ist, Scheinselbstständigkeit nachzuweisen. Sie müssen eine lange Indizienkette aufbauen. Und Scheinselbstständigkeit allein ist nicht jusitziabel, wenn ich das richtig verstanden habe. Fälle landen nur vor Gericht, wenn Steuern (§370) oder Sozialabgaben (§266a) hinterzogen worden sind. Und dann soll es nicht selten vorkommen, dass das Verfahren endet wie das Hornberger Schießen. Die DRV soll immer wieder Rückzieher machen - warum allerdings ist mir nicht klar(?).

Aus Handwerkskammern ist zu hören, dass sie es hilfreich fänden, wenn mehr formale Voraussetzungen an eine Gewerbeanzeige geknüpft wären. Zum Beispiel, dass jeder Gewerbegründer einen Festnetz-Telefonanschluss und ein Geschäftskonto nachweisen muss. In Luxemburg und Frankreich werden offenbar detailliertere Angaben bei der Anmeldung verlangt als in Deutschland.

Sehr fraglich erscheint mir, wie das mit elektronischen Anzeigenverfahren klappen soll. "Zielkonflikt" - das bringt es auf den Punkt! Das Risiko, dass Behörden gefälschte Dokumente untergeschoben werden, dürfte doch im Netz steigen - und damit der Arbeitsaufwand zur Prüfung. In der Beschlussvorlage für den Bundesrat allerdings ist von Bürokratieabbau dank des elektronischen Verfahrens die Rede.

Zurzeit sind die Auftragsbücher im Bauhandwerk voll, auf vielen Baustellen gibt es personelle Engpässe. Ja, da hält sich die Aufregung über Scheinselbstständige und Schwarzarbeiter wohl in Grenzen. Die Statistiken und Analysen des Linzer Professors Schneider (von manchen Experten werden sie angezweifelt) tun ihr Übriges dazu. Bis zur nächsten Delle am Bau.
Thema: Gewerbeanzeigeverfahren/Scheinselbststän digkeit
manfisch

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11.07.2014 15:03 Forum: Gewerberecht


Der Bundesrat hat eben in Teilen der neuen Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens zugestimmt. Danach soll illegale Beschäftigung stärker bekämpft werden. Der Bundesrat unterstützt die Einführung einer Prüfpflicht für die Gewerbebörden. Die Behörden sollen Gewerbeanzeigen künftig auf den Verdacht der Scheinselbstständigkeit hin prüfen. Und alle Anzeigen sollen binnen zehn Tagen an andere Behörden weitergeleitet werden müssen.

Hier die Empfehlungen der Fachausschüsse:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druck...icationFile&v=1

Wie wird das hier eingeschätzt? Lässt sich dies so ohne Weiteres in der Praxis umsetzen? Können die Gewerbstellen das überhaupt leisten? Müssten sie dazu nicht personell deutlich verstärkt werden? Wenn ich es richtig gelesen haben, soll die Prüfungspflicht bereits ab Januar 2015 gelten?
Thema: Gewerbeanzeigeverfahren/Scheinselbststän digkeit
manfisch

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09.05.2014 16:26 Forum: Gewerberecht


Gerade gesehen:
Die Bundesregierung hat es jetzt offenbar eilig mit einer Änderung des Gewerberechts, um gegen Scheinselbstständigkeit vorzugehen:

(letzter Punkt in der Liste):
http://www.sueddeutsche.de/news/karriere...140509-99-05998
Thema: Gewerbeanzeigeverfahren/Scheinselbststän digkeit
manfisch

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09.05.2014 12:19 Forum: Gewerberecht


Zitat:
"Den Empfang mangelfreier Anzeigen hat die Behörde nach § 15 Abs. 1 GewO innerhalb von drei Tagen zu bescheinigen, auch wenn der Gewerbetreibende eine für die betreffende Tätigkeit erforderliche Erlaubnis nicht nachgewiesen hat oder Bedenken gegen seine Zuverlässigkeit bestehen."

Wenn Bedenken bestehen oder eine Erlaubnis nicht nachgewiesen wird, wie ist dann die weitere Vorgehensweise? Werden Zoll bzw. Handwerkskammer direkt eingeschaltet? Oder werden solche Fälle dem Landkreis gemeldet? Und: Bekommen die Gewerbestellen überhaupt mit, ob danach Maßnahmen ergriffen werden (ich Frage vor dem Hintergrund, da es immer wieder Berichte über Sammelunterkünfte mit "50" selbstständigen Fliesenlegern mit derselben Adresse gibt)?

Danke!
mfi
Thema: Gewerbeanzeigeverfahren/Scheinselbststän digkeit
manfisch

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07.05.2014 22:22 Forum: Gewerberecht


Tausend Dank! Ihre Informationen helfen mir sehr weiter. Vor allem eröffnen Sie mir eine neue Perspektive auf die Problematik. Ich muss zugeben, auch ich habe die Bedeutung des Gewerbescheins falsch eingeschätzt. Gespräche mit Arbeitern und deren Chefs auf Baustellen haben mir den Eindruck vermittelt, dass der Gewerbeschein für sie so etwas wie ein Passierschein in die (Schein)Selbstständigkeit ist. (Bei Kontrollen hat so mancher Arbeiter neben dem Gewerbeschein sonst nichts dabei, was ihn als Selbstständigen ausweist - oft ist noch nicht einmal eine Handwerkerkarte erforderlich; aber das ist das Problem mit dem Nachweis der Scheinselbstständigkeit. Über den Paragrafen 7 im Sozialgesetzbuch IV klagen Zollbehörden seit Langem.)

Drei Punkte möchte ich an dieser Stelle noch aufgreifen:

+ In seinem kürzlich vorgelegten Zwischenbericht zum Thema "Armutsmigration" spricht der neue Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung von einer "Prüfungspflicht" für Gewerbeämter in Verdachtsfällen. Wäre so etwas überhaupt praktikabel (ohne deutliche personelle Verstärkung)? Wie sehen Sie diesen Vorschlag?

+ Sie schreiben: Wenn es sich offensichtlich um eine Scheinanmeldung handelt, kann die Behörde die Anmeldung zurückweisen. Sind dafür Kriterien festgelegt (anhand von Beispielen)? Oder inwieweit lässt der Gesetzgeber der Behörde einen Ermessensspielraum? (Das Beispiel von "domar" zeigt, dass in der Praxis einiges machbar ist.)

+ Nach der Gewerbeanmeldung überprüfen die Finanzämter in gewissem Rahmen den Status der Selbstständigkeit, erst danach bekommt der Existenzgründer seine Steuernummer - oder nicht. Bis das feststeht, vergehen nicht selten mehrere Monate. Doch so lange sind scheinselbstständige Zuwanderer oft gar nicht auf einer Baustelle - sie fahren zurück in die Heimat (ohne Steuern zu zahlen, ohne das Gewerbe abzumelden ...). Und nach einiger Zeit kommen sie zurück nach Deutschland, und das "Spiel" beginnt von vorne. So hat mir das kürzlich ein polnischer Wanderarbeiter beschrieben.

Könnte man die Gewerbeanmeldung und die Prüfung des Finanzamts nicht auf irgendeine Art koppeln? So dass nicht dieses Zeitfenster entsteht?

Nochmals herzlichen Dank!

mfi

(Wenn der neue Beitrag erschienen ist, würde ich gerne hier wieder den Link posten)
Thema: Gewerbeanzeigeverfahren/Scheinselbststän digkeit
manfisch

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06.05.2014 17:41 Forum: Gewerberecht


Vielen Dank die Hinweise! Mir ist jetzt klarer, warum es in Praxis so ist, wie es ist. Schwer nachvollziehbar ist für mich als Nichtfachmann, weshalb die Ämter sogar Meldungen ordnungswidrigen Inhalts akzeptieren müssen. Und auch die Tendenz, das Verfahren weiter zu vereinfachen (Digitalisierung, was in gewisser Hinsicht auch Anonymisierung bedeutet), wirft Fragen auf, finde ich.

Die Bund-Länder-Task-Force des Zolls zur Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit spricht von einer zunehmenden Professionalisierung des Milieus. In einem Bericht heißt es: "Auch erschließen sich Rechtsanwälte und Steuerberater ein neues Geschäftsfeld, in dem sie bei der Firmengründung und -abwicklung beraten und die Geschäftstätigkeiten aktiv begleiten."

Gewerkschafter sprechen von mafiösen Strukturen, die Zuwanderer in die Scheinselbstständigkeit schleusen.

Und das soll in Zukunft noch leichter gehen - per Mausklick?

Gäbe es nicht irgendeinen Nachweis, den Gewerbeämter abfragen könnten, so dass "naive" oder dubiose Zeitgenossen kaum Chancen hätten, einen Gewerbeschein zu bekommen? Könnte man nicht zum Beispiel einen beruflichen Qualifikationsnachweis verlangen (mit Übersetzungspflicht auf Deutsch) - so dass sich hier nur jemand als Fliesenleger selbstständig machen kann, der in seinem Heimatland auch schon mal Fliesen verlegt hat?

Oder vielleicht den Nachweis einer Krankenversicherung als Selbstständiger? Oder ...

Ich hoffe, meine Fragen sind nicht zu naiv.

Danke!
mfi
Thema: Gewerbeanzeigeverfahren/Scheinselbststän digkeit
manfisch

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Gewerbeanzeigeverfahren/Scheinselbststän digkeit 03.05.2014 15:55 Forum: Gewerberecht


Hallo,

ich bin freier Journalist, ich wende ich mich an dieses Forum, weil ich gerne wüsste, wie Fachleute aus der Praxis das Gewerbeanzeigeverfahren sehen. Kritiker sagen, durch das simple Verfahren seien der Scheinselbstständigkeit Tür und Tor geöffnet. Im Bund-Länderausschuss Gewerberecht hat es bereits mehrfach Vorschläge für ein strengeres Verfahren gegeben. Auch der neue Staatssekretärsausschuss, der sich mit Problemen der Armutsmigration befasst, hat eine Prüfungspflicht in Verdachtsfällen vorgeschlagen. Das BMWI aber hält wenig von solchen Vorschlägen. Allem Missbrauch der Gewerbeordnung in der Praxis zum Trotz.

Was spricht dagegen, dass Gewerbeämter bei der Anmeldung genauer hinsehen? In einigen Fällen tun sie es (§ 38, überwachungsbedürftige Gewerbe), aber eben nicht bei jenen Gewerben, in denen illegale Beschäftgung boomt (z. B. am Bau). Die nachgelagerten Prüfungen (Finanzämter, Handwerkskammern, Zoll) können sich monatelang hinziehen oder sind sehr lückenhaft (Handwerksordnung).

Ein Beitrag für ein Handwerkerportal versucht, diese Problematik am Beispiel polnischer Bauarbeiter zu beschreiben. http://handwerk.com/die-schwachstelle-is...ich/150/3/78367
Ein weiterer Beitrag ist in Vorbereitung.

Danke!
mfi
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