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Autor Beitrag
Thema: Handel mit virtuellen Gütern
Heike Hein

Antworten: 2
Hits: 4.604
Handel mit virtuellen Gütern 12.03.2014 09:25 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Guten Morgen,

bei mir war eine Dame, die einen Handel mit virtuellen Gütern (T-Shirts etc.) anmelden wollte. Sie ist bei einer Spieleplattform angemeldet (ähnlich Second Life) und verkauft dort offensichtlich an die Mitspieler virtuelle Shirts. Hierzu erhält Sie von den Mitspielern virtuelle Coins in Ihre virtuelle Kasse. Wenn dort genügend zusammen gekommen ist, kann Sie beim Bereitsteller der Plattform in den USA diese Coins in Dollar umwandeln lassen. Das Geld wird ihrem Pay-Pal-Konto gut geschrieben. Dort kann Sie das Geld in Euro abheben. Sie möchte nun ein Gewerbe hierzu anmelden. Ich habe das zunächst nicht gemacht.

Gibt es jemanden, der einen solchen Fall schon hatte?
Wie wäre der Gewerbegegenstand?
Spielt es ins illegale Glücksspiel hinein?
Ist es eine unwertige Tätigkeit oder nicht?
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