Thema: Tierheilpraktiker |
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Also ich bin auch nicht dafür, dass der Tierheilpraktiker von der GewO ausgenommen wird, zumal auch Landmann/Rohmer nur Ansichtsweisen sind.
Wenn man mal klar Heilpraktiker und Tierheilpraktiker gegenüber stellt kommt zu folgendem Ergebnis:
Heilpraktiker
-geschützte Berufsbezeichnung
-unterliegen dem Heilpraktikergesetz
-bedürfen der Erlaubnis
-keine vorgeschriebene Regelausbildung und
keine bundeseinheitlich geregelte Prüfung
-unterliegen Zulassungsvoraussetzungen :
die bundesweit durch eine amtsärztliche
Überprüfung nachzuweisen sind
Voraussetzungen:
-Mindestalter von 25 Jahren,
-die körperliche und geistige Eignung für den
Beruf (ärztliches Attest und polizeiliches
Führungszeugnis)
-ein Hauptschulabschluss
-die Genehmigung durch das zuständige
Gesundheitsamt
Tierheilpraktiker
-keine bundesrechtlichen Vorschriften
-keine gesetzlichen Regelungen
-keine staatlichen Prüfungen ->
Berufsausübung auch ohne Ausbildung
ohne Zulassung möglich
-keine geschützte Berufsbezeichnung
-keine I(ontrolle durch staatliche
Aufsichtsbehörden (u.a. Veterinäramt)
und
= jeder Laie kann sich als Tierheilpraktiker
bezeichnen
Man darf als Tierheilpraktiker auch sowieso nur das machen, was jeder Tierbesitzer in eigener Verantwortung machen darf. Ich darf dem Tier weder etwas spritzen noch Operationen an ihm durchführen.
Außerdem lese ich aus dem Landmann/Rohmer wo es heißt zu §
6 der Gewerbeordnung in der Randnummer 61 folgendes: ,, Die Ausübung der Heilkunde an Tieren wird damit nicht
von dem Heilpraktikergesetz erfasst; ..."
Hier wird eindeutig festgehalten, dass der Tierheilpraktiker NICHT dem Heilpraktikergesetz unterliegt und demnach - nicht gleichgestellt werden kann.
,,...sie ist aber dennoch nach S 6 Abs. 1 Satz.2 vom Geltungsbereich der
Gewerbeordnung freigestellt, da die berufliche Betätigung als solche begünstigt werden sollte, ohne dass es auf eine
anderweitige (hier nicht getroffene) Regelungen ankommt.".
Dies ist jedoch ein reiner Kommentar der Autoren der ohne gesetzliche Grundlage getätigt wurde und der für mich nicht nachvollziehbar ist, da auch hier Tiere geschützt werden sollten.
Also ich bin der Meinung Tierheilpraktiker sind als Gewerbe anzumelden.
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Thema: Tierheilpraktiker |
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Hallihallohallöle,
also auch bei uns ist der Fall eindeutig geklärt wurden. Nach umfangreichen Recherchen, Befragung andere Behörden im Landkreis, Behörden, die den Tierheilpraktiker nicht als Gewerbe sehen (ja das gibt es, jede Behörde entscheidet scheinbar selbst), hat die Frau die Gewerbeummeldung vollzogen und wir haben eine umfangreiche Prüfung und Auflistung warum es definitiv ein Gewerbe ist. Spart zumindest bei zukünftigen Tierheilpraktikern die Prüfung.
Und auf
kann man leider nicht immer Vertrauen. Die Paracelsus Seite habe ich auch in meinen Akten und hierauf berufen sich viele.
Aber nicht nur das Internet lügt, auch wenn man manch andere Behörde kontaktiert bekommt man keine guten eindeutigen Antworten - eine ausführliche Prüfung scheint vielen zu viel Arbeit zu sein. Schade!
Amüsant bei dem Fall war, dass die Unternehmensberaterin der guten Dame ihr einräumte, dass sie mit der Gewerbeanmeldung sogar vorteile hat, aber das wollte sie nicht wahr haben - aber egal. Mission completed
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Thema: Altkleidercontainer - Gewerbanmeldung erforderlich? |
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aus dem schönen Sachsen,
liebe Kollegen folgende Sachlage. Wir haben soeben eine Mitteilung erhalten dass der Anzeigende (TEXAID Deutschland GmbH ) beabsichtigt flächendeckend Container zur Erfassung von Bekleidung / Textilien (Abfallschlüssel 20 01 10 / 20 01 11) neu aufzustellen.
Uns stellt sich nun die Frage ob für jeden Containerstandort eine unselbständige Zweigstelle angemeldet werden muss oder nicht? Wie verhält es sich hier?
Es ist schließlich eine gewerbliche Sammlung von Altkleidern.
Hat jemand damit Erfahrung im Umgang damit?
Für Eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
Viele liebe Grüße
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Thema: Tierheilpraktiker |
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Hallo alle zusammen,
bei uns gibt es zum Thema Tierheilpraktiker nun folgendes Problem.
Eine Frau kam im Zuge einer Gewerbeummeldung zu uns, u.a. ist sie als Tierheilpraktikerin tätig. Dies ist nicht als Heilprkatikerin gleich zu setzen. Der Kommentar zur Gewerbeordnung gibt keine eindeutige Antwort auf die Frage - Freiberuf oder Gewerbe?
Nach einigen Internetrecherchen kommt man immer wieder auf die Problematik zurück, denn alle Verbände der Tierheilpraktiker bezeichnen den Beruf als eine freiberufliche Tätigkeit, die nach § 6 GewO nicht anmeldepflichtig ist, aber einige Seiten schlüsseln den Beruf über die § 15 und 18 EStG als ein Gewerbe ein.
Wie verfahrt Ihr? Meldet Ihr Tierheilpraktiker an und wenn ja mit welche Begründung?
Meiner Meinung nach ist es ein Gewerbe, da sich jeder Tierheilpraktiker nennen kann, eine Erlaubnis nicht erforderlich ist und man auch keine Prüfung ablegen muss. Es gibt Seminare und eine Art Ausbildung und man kann sich am Ende prüfen lassen, aber ist dies ausreichend um dies als Freiberuf zu deklarieren?
Über Eure Antworten freue und bedanke ich mich im Voraus.
Liebe Grüße
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