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Hallo,
ich habe ein Problem mit einem seit 2005 durch den Landkreis festgesetzten Flohmarkt, dieser wurde als Jahrmarkt auf Dauer (auch für Sonn- und Feiertage) festgesetzt. Zwischenzeitlich haben wir die Zuständigkeit übernommen und es hat sich ergeben, dass sich der Veranstalter nicht an diverse Auflagen und Vorschriften (Neuwarenanteil, Hygiene, Flucht-/Rettungswege und Beantragung von Ausnahmen nach § 14 NFeiertagsG) hält.
Nunmehr möchte ich den VA von 2005 zurücknehmen und nur noch Jahresgenehmigungen erteilen.
Jetzt ist meine Frage wie ich da am besten vorgehe.
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