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Autor Beitrag
Thema: Verschmelzung einer GmbH
Krümelmonster

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Owis bei Verschmelzung 26.03.2018 14:31 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ich muss mich hier jetzt mal noch mit einer Owi-Frage dranhängen.

Ich habe auch eine Verschmelzung vorliegen. Die GMBH ist nun Verschmolzen auf die Einzelgewerbetätigkeit des Geschäftsführers.

Die GmbH wurde nun Mitte März rückwirkend auf September 2017 abgemeldet.
Das Einzelgewerbe zeitgleich rückwirkend auf September 17 angemeldet.

Ich kann doch nun folgende Ordnungswidrigkeiten durchführen:

a) verspätete Abmeldung gegen den damaligen GF als Verantwortlichen
b) verspätete Anmeldung gegen den jetzt Einzelgewerbetreibenden?

Korrekt? Bei so Verschmelzungen sitz ich immer auf dem Schlauch..

Danke!
Krümelmonster
Thema: Gewerbeabmeldung, Zwangsgeld, Uneinbringlichkeit, Antrag auf Zwangshaft??
Krümelmonster

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20.08.2014 11:07 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Miteinander,

jetzt will ich doch Euch wenigstens noch Mitteilen, dass das VG Stuttgart dem Antrag auf 2 Tage Zwangshaft wegen Nicht-Abmeldung des Gewerbes tatsächlich statt gegeben hat! Und oh wunder nachdem der Haftbefehl auf meinem Tisch lag schaffte es betroffene Person doch sein Gewerbe abzumelden...war zwar ein wenig Aufwand aber mal was anders hier auf unserer kleinen Gemeinde. Und dient auch der Abschreckung künftiger "Beratungsresistenter"...

so long Krümelmonster
Thema: Gewerbeabmeldung, Zwangsgeld, Uneinbringlichkeit, Antrag auf Zwangshaft??
Krümelmonster

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14.01.2014 09:38 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin Ingo,
und weils doppelt besser hält Moin Netti

mir wurde in einem Seminar einmal gelehrt, dass Ersatzvornahme - hier auch mit gesetzlicher Grundlage der "allerletzte" Weg sei. Vorrangig seine Zwangsgeld als milderes mittel anzuwenden, denn durch die Ausfüllung des Formulars wäre ja die Verfügung erfüllt und das Zwangsgeld könnte nicht mehr beigetrieben werden...letzteres wäre ja das verfolgte Ziel, das nette rosa Formular ausfüllen. Das Bußgeld ist ja letztlich nur die "Strafe" fürs zu späte abmelden..also 2 paar Schuh.

Da ja bereits durch den GV festgestellt wurde, dass beim Betroffenen nichts zu holen ist, sehe ich auch das Problem, dass ihn ein Bußgeld "am Hintern vorbei geht". Er hat ja nix. Und insofern tue ich mich da nun doch schwer dies noch hinterherzuschieben, weil weiß ja ist uneinbringlich.

Angedroht und Festgesetzt waren Zwangsgeld/Zwangshaft...müsste ihm folglich die Ersatzvornahme auch erst ankündigen und anordnen..

...wie heißt es doch so schön, traue keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast
Thema: Gewerbeabmeldung, Zwangsgeld, Uneinbringlichkeit, Antrag auf Zwangshaft??
Krümelmonster

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14.01.2014 08:23 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin Netti,

ja der Gewerbebetrieb ist nicht mehr in unserer Gemeinde, allerdings wissen wir ja wo er hinverzogen ist. Und aus welchem Grund soll ich denn bitte für jemanden seine Pflicht übernehmen ein Formular auszufüllen? Dazu gibt es ja mittel wie Zwangsgeld - bei uneinbringlichkeit Zwangshaft um ihn in seinem Willen zu beugen, sprich - das Formular ausfüllen.

Und letzteres ist der Fall, laut GV ist es uneinbringlich -> sprich wir wissen wo die Person sich befindet und mir ging es jetzt darum

- Ist für die Zwangshaft ein besonderer Antrag erforderlich (Muster, Vorlage) oder reicht ein formloses Schreiben mit Schilderung des Sachverhalts an das Gericht.

Sicherlich wäre es der einfachere Weg Ihn von Amts wegen abzumelden, aber ich denke es sollten zuerst die rechtlichen Mittel die der Gesetzgeber einem an die Hand gibt auch ausgeschöpft werden, oder???

Gruß
Krümelmonster
Thema: Ummeldepflicht??
Krümelmonster

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Ummeldepflicht?? 10.01.2014 12:32 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo miteinander,

ein Gewerbetreibender hat die Tätigkeit "Rasenpflege und Brennholzaufarbeitung" in unserer Gemeinde angemeldet. Nun würde er gern die Rasenpflege durch "Gartengestaltung" ersetzen.

Löst dies eine Ummeldepflicht aus? Ich mein Rasenpflege ist ein Teil der Gartengestaltung und er hats halt bei der Anmeldung etwas "eng" gefasst.

Wie seht Ihr das? Einfach im System ändern oder Ihn offiziell ummelden lassen?

Weißnicht

Grüße und schönes Wochenende!
Krümelmonster
Thema: Gewerbeabmeldung, Zwangsgeld, Uneinbringlichkeit, Antrag auf Zwangshaft??
Krümelmonster

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Gewerbeabmeldung, Zwangsgeld, Uneinbringlichkeit, Antrag auf Zwangshaft?? 07.01.2014 16:02 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo und in die Runde!

Ich habe schon vieles mitgelesen und bin meist so mit meinen "Problemchen" zurecht gekommen, an dieser Stelle ein Danke an alle fleissigen Schreiber! Nur zu diesem konnte ich nicht wirklich fündig werden im Forum...falls ich es übersehen hab bitte nicht steinigen!!

Nun zu meinem "Problemchen".

Ein Gewerbetreibender hat seinen Betriebssitz hier nachweislich aufgegeben.
Er wurde aufgefordert, die Abmeldung zu tätigen -> keine Reaktion
Es erfolgte die Anordnung mit Androhung Zwangsgeld (250Euro). In der Anordnung wurde darauf hingewiesen, dass bei Uneinbringlichkeit des Zwangsgelds Antrag auf Zwangshaft beim VG beantragt werden kann.

So nun kommt vom GV, dass der Schuldner die EV abgegeben hat. Somit ist ja das ZG uneinbringlich. Gibt es eine Formvorschrift für einen Antrag auf Zwangshaft oder kann ich einfach dem zuständigen VG den Sachverhalt schildern und um Anordnung der Zwangshaft bitten? Weißnicht

Danke Euch!

Grüße
Krümelmonster
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