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Hallo,
ich habe mich durch gegoogelt und wahrscheinlich wird es ein ähnliches Thema hier schon geben, aber ich wollte es gern einmal persönlich erläutern und euren Rat einholen.
Ich wohne in Heide (Schleswig Holstein) und wir haben uns vor 2 Jahren ein Haus gekauft das ein Ladengeschäft im unteren Bereich hat.
Nun haben wir natürlich direkt Anwohner links und rechts vom Haus.
Vor ein paar Jahren war in diesem Haus eine Schusterrei.
Nun ist mein Plan, da ich arbeitslos geworden bin, einen Spätkiosk zueröffnen.
Wie darf ich meine Öffnungszeiten gestalten?
Mein Plan war eigentlich:
Montag - Samstag 10:00 Uhr bis 00:00 Uhr
Sonntag wie ich es verstanden habe, darf ich nur mit einer Ausnahmegenehmigung, wenn ich Zeitungen und Snacks zum Sofortverzehr anbiete oder? Gilt als Sofortverzehr auch Ware die nur mitgenommen werden darf?
Ich hoffe Ihr könnt mich mal ein bisschen aufklären.
Habt ein schönes Wochenende
Daniel
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