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Autor Beitrag
Thema: Vorweihnachtlicher Verkauf/ Markt? - Totensonntag
Tim_M

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01.11.2013 08:25 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Danke

Ich versuche mittlerweile mit dem Veranstalter einen Ausweichtermin zu finden.

Ich wünsch Ihnen ein schönes Wochenende

LG
Thema: Vorweihnachtlicher Verkauf/ Markt? - Totensonntag
Tim_M

Antworten: 8
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Vorweihnachtlicher Verkauf/ Markt? - Totensonntag 29.10.2013 10:32 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo liebe Kollegen,

Ein Unternehmer aus meinem Zuständigkeitsbereich plant für den 24.11.2013 (Totensonntag), wie er es deklariert - eine "vorweihnachtliche Verkaufsausstellung". Dort werden nach seinen Angaben "Künstler" aus der Region Ihre Dekorationsartikel feilbieten.
Die Veranstaltung findet in den privaten Räumen des Unternehmens statt, möglicherweise auch auf dem Gelände, allerdings für die Öffentlichkeit zugänglich.

Prinzipiell ist der Verkauf an einem Sonntag nur durch Marktfestsetzung möglich und hier wäre noch speziell der Totensonntag zu schützen, oder habe ich einen Denkfehler?

Wir sind übrigens im schönen Brandenburg.

Danke vorab! großes Grinsen
Thema: Gewerbeanmeldeung?
Tim_M

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30.09.2013 13:49 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Stimmt, das passt hier ja.
Hab zu selten mit dem 55a zu tun.

Danke
Thema: Gewerbeanmeldeung?
Tim_M

Antworten: 7
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30.09.2013 13:19 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Danke, mach ich so. smile
Thema: Gewerbeanmeldeung?
Tim_M

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Gewerbeanmeldeung? 30.09.2013 11:20 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo liebe Kollegen!

Ein Einzelhandelstextilgeschäft in meinem Zuständigkeitsbereich möchte für 3 Wochen einen Ausverkauf an einem anderen Ort (auch in meinem Zuständigkeitsbereich) starten.

Dort mietet die Gewerbetreibende eine kleinere Halle um Lager- und Restbestände im großen Stil zu verkaufen.

Der Tatbestand aus §14 GewO "auf Dauer angelegt" wird hierbei wohl nicht erfüllt. Das angemeldete Geschäft bleibt weiterhin bestehen. Es ist somit eine Zweigstelle.

Wie würden Sie verfahren? Anmelden oder nur zur Kenntnis nehmen?

Danke
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