unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Suche » Suchergebnis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Zeige Beiträge 1 bis 2 von 2 Treffern
Autor Beitrag
Thema: Betriebsschließungsverfahren aufgrund § 16 Abs. 3 HwO
Margret P.

Antworten: 5
Hits: 61.230
21.03.2019 15:31 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

die Anhörung ist bereits erfolgt. Da der Betriebsinhaber sich darauf nicht gerührt hat erfolgte eine Vor-Ort-Kontrolle. Dabei wurde festgestellt, dass Arbeiten des Kfz-Techniker-Handwerks ausgeführt werden ohne dafür berechtigt zu sein.
Dem Betriebsinhaber wurde unter kurzer Fristsetzung nochmals Möglichkeit gegeben, sich mit HWK in Verbindung zu setzen, um einen syrischen Asylbewerber, der Aufenthaltserlaubnis hat und in Syrien als Kfz-Technik-Meister gearbeitet hat, als Betriebsleiter anerkennen zu lassen. Außerdem wollte Betriebsinhaber Ausnahmegenehmigung aufgrund § 8 HwO dort beantragen.
HWK hat alles abgelehnt. Deshalb bin ich wieder am Zug und muss baldmöglichst den Bescheid nach § 16 Abs. 3 HWO erlassen.

Gruß
Thema: Betriebsschließungsverfahren aufgrund § 16 Abs. 3 HwO
Margret P.

Antworten: 5
Hits: 61.230
Betriebsschließungsverfahren aufgrund § 16 Abs. 3 HwO 20.03.2019 09:33 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ich habe folgendes Problem: Eine Kfz-Werkstatt ist seit fast drei Jahren angemeldet und führt Arbeiten des Kfz-Techniker-Handwerks aus. Der Betriebsinhaber hat selbst keinen Meistertitel und auch keinen Meister beschäftigt. Auf Veranlassung der Handwerkskammer führe ich als zuständige Behörde ein Verfahren aufgrund § 16 Abs. 3 HwO durch. IHK hat auch schon Zustimmung zur Betriebsschließung erteilt.
Nun meine Frage: wie kann ich verhindern, dass die Kfz-Techniker-Arbeiten weiter ausgeübt werden? Einfachere Arbeiten wie z.B. Reifen wechseln darf eine Kfz-Werkstatt ja ohne Meister ausführen.
Wenn ich die Betriebsräume versiegeln würde, könnte gar nichts mehr ausgeführt werden - auch die erlaubten Tätigkeiten nicht.
Hat jemand Erfahrung auf dem Gebiet? Muster für Anhörung und Durchsetzung Versiegelung wären sehr hilfreich. Außerdem: wie setze ich eine Versiegelung praktisch um?
Mir fehlt da jegliche Erfahrung.

Moin
Zeige Beiträge 1 bis 2 von 2 Treffern

Views heute: 156.345 | Views gestern: 396.705 | Views gesamt: 890.339.074


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 46 | Gesamt: 0.049s | PHP: 97.96% | SQL: 2.04%