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Hallo zusammen,
Kann mir jemand bei folgender Thematik weiterhelfen?
ich beabsichtige die Übernahme von einer weiteren Spielhalle (12-er) in NRW.
wie verhält es sich bei einer Übernahme einer bestehenden Spielhalle in NRW in Sachen Gewerbeanmeldung bis zum 01.12.2012 .
-Erhält man nur eine Erlaubnis für 1 Jahr?
-Gelten die Mindestabstände von 250 oder 350 m zu einer anderen Spielhalle jetzt schon?
-Wie verhält es sich wenn man den Antrag jetzt abgibt aber erst nach dem 01.12. die Unterlagen zugestellt bekommt (Führungszeugnis etc..)
Natürlich könnte ich auch bei dem zuständigen Amt nachfragen, habe jedoch die Erfahrung gemacht das manche Beamte selber überfragt sind.
Danke.
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