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HalliHallo,
auch für uns stellt dies eine gewerberechtliche Tätigkeit dar. Wir haben z. B. eine Anmeldung mit folgender Tätigkeit "Betreiben einer Waschbox mit 2 Plätzen". Das Gleiche gilt ja auch für Selbstbedienungstankstellen.
An dem Standort wird ein Gewerbe ausgeübt. Egal ob dort jemand vor Ort ist oder nicht. Rechnungen werden ja auch geschrieben oder gedruckt. Das muss ja alles irgendwie abgerechnet werden.
Liebe Grüße
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