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Thema: Trotz SV Schulden aktuell keine SV Schulden ???
Sandkorn

Antworten: 8
Hits: 5.949
28.10.2012 16:41 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo und einen schönen Sonntagabend nach Cloppenburg ....

Vielen Dank für Ihre sehr aufschlußreiche Antwort Herr Kramer , auch hinsichtlich Ihrer Beispiele , wie unterscheidlich letztendlich so Entscheidungen ausfallen können. Genau daher konnte/ kann ich mir eben erst recht kein Bild machen , was hier am Ende raus kommt, weil das nur die Sachbearbeiter letzendlich alles abwegen und einschätzen, was im Jahre 2012 noch relevant ist von damals, um weiter die GU bestehen lassen zu müssen, oder nichts dagegen spricht und kann man echt nur abwarten.

Mittlerweile waren wir aber jetzt mal zu Besuch und da ging es autom. nochmal um den Stand der Selbständigkeit und ob nun GU aufgehoben würde etc. Wir bekamen nochmal alle positiv ausgefallen Auszüge wie Schufa, Insolvevenzgericht, Schuldnerkartei ,UnbErkl FA sowie Fürhrungszeugnis stolz gezeigt, was er nun nächste Woche geschlossen am Behördentag abgeben will. Also er war nur erst mal da und fragte was er dafür alles bräuchte und besorgte alles jetzt nach und nach und reicht erst alles ein!!! Applaus

So...und ich fand obenauf ein Merkblatt "Merkblatt für Wiedergestattungs ....." , was ihm das Amt offenbar mitgegeben hatte , was er alles für die Beantragung bräuchte und dem Antrag dann beifügen soll .Da stand doch im 1. viertel des A4 Blattes als erstes was man u.a. beibringen müsse an Nachweisen , sinngemäß:
wenn zum Zeitpunkt der GU Schulden bei öffentlichen rechtlichen Gläubigern bestanden, solle man aufgeschlüsslte Nachweise über Hauptforderung und nebenforderung getrennt , mögliche Tilgungsnachweise mir Datum von wann Forderung stammt und Restschuld, laufende Zahlungsvereinbarunge, evtl zwangsmaßnahme zu Beitreiung , geleistete eV ect vorlegen !!!! Applaus
Ich verwies ihn natürlich sofort beiläufig *grins* kurz darauf, dass er doch sicher lt diesem Merklblatt noch was von den KK erbringen müsse.... Kopfkratz Darauf antwortete er jedoch cool und selbstsicher , dass er doch die Restschuldbefreiung dafür hätte!! Die KK Schulden seien doch ALLE mit in die Insolvenz gefallen!! -
So ... so .......demnach hat ER den ersten Punkt von zu erbringenden Unterlagen nur von sich und bewusst ignoriert, wenn ich das jetzt richtig einschätze. Denn gefordert werden Nachweise /Übersichten/Bestätigungen von offentlichen rechtlichen Gläubigern "wenn man damals bei denen Schulden hatte" lt. diesem Merkblatt ! Er hat also (bewusst??) nur die andern darunter noch aufgeführten (oben genannten) zu erbringenden Unterlagen wahrgenommen und besorgt und das mit den offentliche rechtlichen Gläubigern ignoriert ! Kopfkratz
Sehe ich das jetzt richtig :
1. Er könnte also dann nächste Woche bei der Abgabe der Unterlagen vom Ordnungsamt nach den fehlenden Unterlagen noch befragt werden und gebeten werden, von der KK auch noch eine Unbedenklichkeitserklärung vorlegen zu müssen ? Oder wie beurteilen Sie das jetzt aus Ihren Erfahrung her ? Oder reicht das wenn er behauptet keine Schulden mehr zu haben und alles in die RSB reingefallen wäre ??
Lt. Merkblatt genügt es dem Amt eigentlich nicht ...Kopfkratz

2. Und wenn es nun schon wieder mit den KK Schulden so weit gekommen ist, dass die KK diese bereits schon wieder dem Inkassobüro zur Zwangsvollstreckung übergeben hat, weil er zwischen Insolvenz und heute keine Ratenzahlung vereinbaren wollte ?
Er bekäme keinefalls eine Unbedenklichkeitserklärung von der KK , das ist mir klar. Aber wie wertet das dann das Ordnungs/Gerbeamt im Zuge der Wiedergestattung, wenn er die Schulden die mal bezahlen muss schon wieder dem Zufall überlässt und nicht bemüht war diese auch noch los zu bekommen von damals ?? Die andern Schulden durch Insolvenz los werden ,war ja Kinderspiel für ihn - und die , die er nun tatsächlich noch abzahlen muss, interessieren ihn wieder nicht .
Ich dachte biher, dass die Wiedergestattung den Sinn hat, seine Zuverlässigkeit zu prüfen, auch ob er zukünftig wieder zuverlässig sein wird , wenn ich das immer so gelesen habe. In dem Moment wo aber jemand gerade wieder dabei ist der Insolvenz entgegen zu rennen weil er seine Restschulden eben nicht tilgen will , lieber Herr Kramer, wäre er doch dann aktuell gerade wieder unzuverlässig und unterstreicht doch das er nicht mal gewillt ist, seine Alt-Gerbeschulden aus 1995 , entlich mal zu bezahlen und will nun schon wieder mit neuem Gewerbe starten.
Erklären Sie mir hierzu doch bitte nochmals kurz , wie das zahlungsunwillige Verhalten dann im Zuge der Wiedergattung gewertet wird , denn das interessiert mich hierbei eben dann noch brennend. Danke
Und wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist es nicht von Bedeutung , ob jemand Hartz 4 bezieht und noch Restschulden hat und eigentlich keine finanziellen Mittel für zb Meisterbetrieb aufmachen verfügt ??? Kopfkratz Dachte nämlich bisher durch mein vieles lesen , das auch eben das mit geprüft würde , um sicher zu gehen dass er nicht demnächst wieder unzuverlässig werden würde...... Weißnicht

Danke an dieser Stelle widerholt, dass Sie so nett sind und die Zeit nehmen , mich so nett aufzuklären. Heute ist ja schon mal neu das , dass man doch noch so einiges mehr bereits von ihm lt Merkblatt verlangt , er das nur ignoriert hat und ER meint, das untern Tisch fallen zu lassen. Denn umsonst steht das da sicher auch nicht mit drauf, oder ? Applaus
Ganz liebe Grüße an Sie und vielleicht haben Sie noch die Gedult mir nochmal zu antworten, was ich selbstverständlich auch sehr zu schätzen weiß! Danke Lg
Thema: Trotz SV Schulden aktuell keine SV Schulden ???
Sandkorn

Antworten: 8
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RE: Noch nen Thread zum gleichen Thema? 26.10.2012 22:42 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


....ein liebes HALLO nach Cloppenburg !

Ihre Rüge an dem mehrfachen Threaederöffnungen ist völlig berechtig und ich bitte lieb , mir dies zu entschuldigen. Danke , ...denn es ist nicht so einfach für mich hier das Problem/Frage verständlicher zu schreiben und die richtige Antwort zu bekommen, aber ich wüßte , dass Sie meine Sorge absolut nachvollziehen könnten, wenn es alles wieder los ginge mir Gerwerbe !

Sie haben ja sicher schon erkannt, das es um jemand aus näherem Umkreis (Familie ) geht und ich im Moment mehr weiß als die Behörde. Ich frage Sie jetzt einfach mal nur :
Würden Sie jemanden der in 8 Jahren 6 verschiedene Gewerbe probierte, von Gaststätte über Reisebüro, Baugeschäft , Kiosk etc und mit allen Gewerben tausende von Gewerbeschulden anlaufen lief (wie Schulden bei Banken, Autohäusern, Zuliefer etc, ) als korrekten zuverlässigen Unternehmer betrachten ? Sicher nicht. Zum Glück hatten die dann 1999 Pc in den Ämtern und wurde dem ein Treiben dann ein Ende gesetzt ,mit GU, sonst hätte er noch ein Autohaus aversucht*grins*!
Seiher bezieht die Person Sozialleistungen und machte während dessen in letzten 6 Jahren auf Antrag des FA 2005 die Insolvenz (hat GU 2003 auch noch missachtet und bekam Bu?geld lt GZRA ) und nun will er eben wieder als Unternehmer an Start gehen! Absolut schuldenfrei ,einfach jetzt cool wieder zB im Bau schöne Rechnung legen und schneller mal paar Euro in die Hand bekommen, was mit normalen Job nicht so einfach wäre... herrlich oder ??? Wand
Verstehen Sie mich jetzt besser , warum ich es nicht für gut heißen kann, das so eine Person , die nie versucht hat seine Schulden abzuarbeiten (kein job gesucht in 10 Jahren !) aber extreme Schulden hatte , nun wieder die Chance dazu bekommt ???
Ich glaube spätestens jetzt können Sie es auch gut nachvollziehen, dass es wirklich besser wäre , wenn er die Erlaubnis nicht wieder bekäme , richtig ? Danke

Bei uns in der Großstadt hatte ich ja bereits ein sehr aufschlussreiches ,vertrauliches Gespräch mit einer Beareiterin, die Wiedergst bearbeitet und hier würde er es keinesfalls wegen den Restschulden bei KK klappen mit der Wiedergest. Sie meinte aber das erfahren sie alle auch wenn er das verheimlichen würde ! Und wenn er hier her gehören würde, würde Sie ihm raten erst mal arbeiten zu gehen und seine Schulden abzuzahlen und dann dürfe er gern nochmal nach Gewerbe machenan fragen !! Applaus
Aber er gehört LEIDER in eine ganz andere kleine Stadt wut und da ist es dann eben nicht so einfach eine SB anzurufen und zu sagen "Hallo Herr x hat noch Schulden da und da !" , die gerade den Fall bearbeitet , weil das dann schnell klar ist woher das kommt, wenn seine Unterlagen nichts darüber aussagen! Ferner ist bis heute sogar unklar ,ob diese 10.000 Restschulden vielleicht nicht mal ein Problem wären, weil durch Insolvenz wurden ja genug KK schon mit abgebaut und ist das pinuts dagegen ....

Soviel also nochmal dazu ...... ist doch schon ein kleiner Sonderfall , wo Sie sicher auch auf keinen Fall dafür wären das der Herr wieder unter die Unternehmer geht-gelle?
Denn wie heißt es so schön:
Gerwerbeerlaubnis ist nicht dafür da, dass man sich auf anderer Kosten schönes Leben macht und alle um ihr Geld bringt, damit einem selber gut geht !

@Raindancer , auch an Dich liebes Hallo und !
Du fandes einiges nicht schlüssig - ich versuch es mal schlüssig zu machen und vielleicht ging einiges in obigen Text auch schon einiges mit hervor:

es gab irgendwann (vor mehr als 7 Jahren) eine Untersagung,
>>> ja , aber schon vor knapp 14 Jahre !!

es gab offenkundig danach eine Inso-Verfahren mit Restschuldbefreiung, also mit Schuldenfreiheit des Betroffenen.
>>> nein, erst 2005 und erst auf Antrag FA !

Aber, es gibt (noch) erhebliche KK-Rückstände. Wie das denn? Warum waren die nicht Bestandteil des Insoverfahrens?
>>> die wurden mit bei IV angemeldet und standen als Delikforderung in der Insolvenzliste . Nach der Insolvenz meldete sich sofort die kk ( die Post fiel Familie eben in die Hände!) das sie von Inslvenzende und Restschuldbefreiung erfahren haben, aber da noch Forderungen aus straf unerl Handlung (vorsätzlich einbehaltene AN Anteile!!) bestehen, die lt §302 InsO nicht in die Insolvenz reinfallen und nun wieder nach der Insolvenz eben vollstreckbar sind ! Da kein Geld für höhere Raten hat (weil Forderung ja schon aus 1992 -1996 ist , gibt sich KK nicht mehr mit 50€ zufriedden !) od 50% sofort als Vergleich (Harz4!) , hat er das wieder irgnoriert und nun kam wohl schon Post von Inkassobüro ...also privat bereits insolvent , aber Firma aufmachen wollen Wand

ABER für das Amt sieht der Herr eben total sauber bzw wieder total zuverlässig aus und man darf auch niemand verbieten ein Gewerbe auszüben , wenn alles wieder okay ist und da kann man jetzt nur noch hoffen , dass man merkt das da KK Schulden auch Untersagungsgründe waren und man dafür demnächst für die Bearbeitung doch noch eine Unbedenklichkeitserklärung von der KK verlangt und dann dürfte es sicher finster aussehen , somal die Sache schon wieder in der Zwangsvollstreckung ist !

Danke an dieser Stelle für Eure Aufmerksamkeit und Geduld meines eher persönlichen Problems. Aber nach den Zeilen nehmt Ihr mir sicher nicht mehr übel, dass mich das sehr beschäftigt bzw interessiert bin, wie das so auf dem Amt abläuft mit der Prüfung , damit hier nicht wieder jemand viele Leute um ihr Geld bringen kann , bis es mal wieder irgendwann ein Amt aufdeckt *grins* !
Daher nochmals ganz lieb Danke
Thema: Trotz SV Schulden aktuell keine SV Schulden ???
Sandkorn

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RE: Trotz SV Schulden aktuell keine SV Schulden ??? 26.10.2012 13:27 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo SteBa,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, welche ich schon in der Form erwartet habe , dass es wahrscheinlich keine Pflicht der zusätzlichen Prüfung nach Vorlage von amtl beglaubigten Unterlagen mehr bedarf , wenn diese zu 99,9 % aussagekräftig sind, das keine Schulden mehr bestehen.

Man kann jetzt wirklich nur noch hoffen, dass im Zuge der Prüfung jetzt auch die Gründe für die Untersagung damals mit herangezogen werden und dabei dann doch noch festgestellt wird , dass nicht nur bei FA sondern auch bei KKn enorme Schulden bestanden und von der KK auch noch eine Unbedenklichkeitserklärungen angefordert wird.
Dies also doch noch bemerkt wird, wenn dann alle Unterlagen abgegeben wurden und die Prüfung los geht.

Hörte mal, dass das Gewerbeamt autom wieder alle Behörden von einem Antrag auf Wiedergestattung sogar unterrichten müsste, die damals der Untersagung zugestimmt haben. Und erst wenn die alle ihr Okay geben, dass dem nichts mehr im Wege steht , könne erst einer Wiedergestattung zugestimmt bzw eine Untersagung aufgehoben werden. Also das, das Wiedergeasttungsverfahren genau so abliefe, wie das Untersagungsverfahren, wo erst noch mehrere Behörden vorher angehört werden müssten, bevor das Gewerbeamt eine Entscheidung treffen darf.

Frage:
In wie fern stimmt denn diese Aussage ?
Dann wäre das ja doch alles viel korrekter bei der Prüfung und würde sicher die KK nicht zustimmen ...


Lg Sandkorn
Thema: Trotz SV Schulden aktuell keine SV Schulden ???
Sandkorn

Antworten: 8
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Trotz SV Schulden aktuell keine SV Schulden ??? 26.10.2012 11:21 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

bei der Wiedergstattung eines Gewerbe soll ja eigentlich geprüft gewerden, ob keine alte Schulden mehr an Steuer- und SV Schulden bestehen bzw Ratenzahlung darüber laufen, das diese in absehbarer Zeit erledigt sind.

Ein Bekannter musste für die Prüfung , eine Unbedenklichkeitserklärung des FA ,Führungszeugnis und Auszug Insolvenzgericht vorlegen - was natürlich wiedererwartend auch alles positiv für ihn ausfiel nach einer Insolvenz - , so wie den Auszug aus Schuldnerverzeichnis der ebenso absolut keinerlei Eintragung mehr enthält ...

Die Person hat aber noch emense KK Schulden , trotz Restschuldbefreiung nach Insolvenz, die nicht in die Insolvenz gefallen sind ABER die tauchen jetzt nirgendwo auf ! Kopfkratz !
Eigentlich müssten die im Schuldnerverzeichnis stehen, aber wer in letzten 3 Jahren keine eidest. Vers. geleistet hat, was ja wärend der Insolvenz auch nicht geht da in der Zeit nicht vollstreckt werden darf und die Eintragung der geleistetn eidst Vers. auch autom immer nach 3 Jahren gelöscht wird , steht nach Insolvenz also dort auch nichts drin Kopfkratz .

Demnach kann der ASt also mit den von ihm zu erbringenden Nachweisen an amtl Unterlagen den Eindruck beim Gewerbeamt erwecken und sogar klar beweisen , das alle Gründe die damals zur Untersagung geführt haben, zu 100% weggefallen sind! Kopfkratz
Also steht hier einer Wiedergesttung eigentlich überhaupt nichts mehr im Wege trotz vorhandener Altschulden. Wofür andere vielleicht eine Untersagung bekämen, bekäme er ne Wiedergestattung, wenn ich das jetzt als Laie richtig einschätze ... Wand

Meine Frage nun :
Schreibt das Gewerbeamt nun im Zuge des Wiedergestattungsverfahren auch selber parallel noch mal die KKn an , bei denen er damals Schulden hatte und erfährt es darüber doch noch von den Restschulden oder fällt das jetzt wirklich untern den Tisch ?
Normaler Weise müssten sie hier doch auch noch eine Unbedenklichkeitserklärung von den KKn anfordern beizubringen, wenn er dort auch Schulden hatte, aber das wurde eben nicht verlangt zum Vorteil des ASt ---- Kopfkratz

FAZIT: es wurden alle Unterlagen abgefordert wo keinerlei neg Eintragung mehr sein können durch Insolvenz und zuverlässig wirkt . Aber die , womit er keinesfalls als zuverlässig gelten würde - und bereits schon ein Inkasso dran ist und auf eine eV auslaufen wird, wurden nicht gefordert oder geprüft. Aber vielleicht wird meine Frage oben mit JA beantwortet ....dann fliegt das doch noch auf Danke
Thema: Zuverlässigkeitsprüfung bei Wiedergestattung Gewerbe
Sandkorn

Antworten: 2
Hits: 7.911
RE: Wechsel des Thread 22.10.2012 21:11 Forum: Gaststättenrecht


Guten Abend Herr Kramer , vielen Dank für Ihre Bemühung mir zu antworten Danke Danke .

Ich hatte unter Themen hier Zuvelässigkeitsprüfung etwas gelesen und schrieb dann dort sofort meine Frage ....stimmt, ich war da im Bereich Gaststättengewerbe unterwegs gewesen ,sorry , dass fiel mir auch erst später auf .

Vilene Dank für Ihren Hineis wo man sich belesen kann. Ich habe bereits schon vonn der IHK Vorgehensweisen bei Wiedergstattung von Gewerbe gelesen.
Es lässt sich leider immer nur herauslesen, dass
- alle Gründe die zur Untersagung geführt haben weggefallen sein müssen
- eine Insolvenz durcgführt oder eben die Schulden reduziert wurden sein müssen und gern auch noch Ratenzahlung brav laufen können ...
- man sich seit der Untersagung nichts mehr zu schulden kommen lassen dürfen
und auch,
- das finanziellen Mittel/Wirtschaftlichkeit geregelt sein muss
etc ....

Gegen Gewerbeverbot versagen, hieße zb. sich nach Verbot was zu schulden kommen lassen nach GU. Schulden bei KK waren damals Grund und sind heute noch nicht abgezahlt. Und mit Harz 4 hat man eigentlich auch keine Finanziellen Mittel für neues Gewerbe .....

Und es lies mich eben nichts klar erkennen , wie dann so eine Entscheidung ausgeht. Hatten schon auf einem Amt mal angerufen und Verfahren erklären lassen und die sind bei 12.500 Delikt-Restschulden an KK umgefallen und meinten, den würden sie erst mal normal arbeiten schicken und mit Lohn seine Schulden abzahlen und dann könne er mal wieder nach Gewerbeanmeldung fragen Applaus
Andererseits hörte ich das es jedes Amt anders werten kann, weil es eben eine Ermessensfrage ist , wie Beschieden wird . So kann das eine Amt sagen: "ach was, Insolvenz hat er ja gemacht , soll er ruhig mal wieder ein Gewerbe probieren" und andere Ämter reagieren wie oben d Dame in unsere Sadt ...
Also gibt es da keine klare Regelung und wird auch nicht drauf geachtet, ob jemand zb. mit 6 Firmen extrem unzuverlässig war und nie KK ,BG ,SV und Steuern abgeführt hat (also vorsätzlich oft gegen GewO verstoßen hat) oder einer nur mit 1 Firma zu 20.000 FA schulden kam, weil Dritte nicht zahlten. Habe ich das zumindest richtig erkannt ?

Ich weiß das man sich an d zuständige Amt weden könnte, aber wenn es gar nicht soooo wichtig ist das jemand als Unternhmer unfähig ist , sondern sobald Schulden weg sind ,ohnehin die GU nicht weiter fortbestehen darf, sind dem Amt ja charakterliche Vorwarnungen ziehmlich egal .... Kopfkratz Weißnicht
Daher wurde hier eben mal gefragt wie andere Mitarbeiter hier verfahren würden...

.... da wird man wohl nur abwarten können was raus kommt.
Heutzutage wo Ämter über PC arbeiten, kann die Person das nicht wieder mit 6 Firmen über 9 Jahre durchziehen - Gott sei dank! Das beruhigt wenigsten etwas, fall das Amt das cool wieder gestattet .......
Lg Sandkorn
Thema: Zuverlässigkeitsprüfung bei Wiedergestattung Gewerbe
Sandkorn

Antworten: 2
Hits: 7.911
Zuverlässigkeitsprüfung bei Wiedergestattung Gewerbe 22.10.2012 12:22 Forum: Gaststättenrecht


Hallo liebe Forianer und Bearbeiter im Gewerbeamt !

Möchte heute gern nochmal eine Frage etwas präziser zwecks Wiedergesattung eines Meisterbetriebes im Handwerk stellen. Nachdem jemand seit 2000 eine GU "für alle Gerwerbe" ausgesprochen wurde, inwiefern Sie für die Person aus Erfahrunge eine Chance auf Wiedergestattung sehen, wenn folgende Situationen stattgefunden haben bzw der aktuelle Stand seit der GU ist:

- es wurde jetzt g er a d e eine Insolvenz für damalige Schulden mit Restschuldbefreiung gemacht, jedoch
- gab es auch noch angemeldete Deliktforderungen aus unerl Handlandungen von einer Krankenkassen Höhe von ca. 12.500€ aus damilger Zeit , die aktuell jetzt wieder gefordert wird und vollstreckbar ist
- Person hat 2003 gegen GU verstoßen, da es gab Bußgeld / Verurteilung wg. §266StGb
- seit 2003 kein Gewerbe mehr ausgeübt
- seither Bezug von Sozialleistungen bis dto

Als Laie nur gesehen , bestehen hier also noch (erhebliche ???) Altschulden aus Deliktforderung KK Beiträge als alten Firmen der Jahre bis 2000 bei KK (über die auch noch keine Ratenzahlung abgeschlossen seit Insolvenzende!!) und fehlen eigentliche aktuelle (für die Zukunft gesehen ) aufgrund Harz 4 Bezug auch die finanz. Mittel für eine Betriebsgründung und wären neue Schulden oder Zahlungsunfähigkeit eigentlich vorprogrammiert .....

Wie sehen Sie das nun als Gerwebe -Profis ?
Wie würde eine Behörde hier bei Antrag auf Wiedergstattung allgemein entscheiden bzw wäre die Person jetzt als "zuverlässig" einzustufen , somal durch Insolvenz ja viele Schulden weg sind die u.a zur Versagung mit führten ??

Was ist mit Hatrz 4 Bezug , also eigentlich auch jetzt keine finz Mittel für ein handwerksbetrieb zu haben? Völlig uninteressant und kein Grund ihn auch zukünftig /weiterhin als unzuverlässig einzustufen ?

Über Ihre allgemeine Einschätzung dazu würde ich mich sehr freuen, denn wir sind hier noch alle am überlegen, was "Zuverlässigkeitsprüfung " in dem Zusammheng eigentlich heißt de da durchgeführt wird , wie Behörde was bewertet und was noch negativ gewertet werden könnte oder ob alles nur noch halb so schlimm ist und einer WG nichts im Wege steht .....

Unsere Meinung dazu als Laie:
Wir findenes etwas einfach das jemand paar Firmen bis 2000 in sand setzte , dann 12 Jahre von Sozialleistung lebbt, zwischenzeit ohne groß Nachteile zu haben Insolvenz und 99% der Schulden los hat , dann weil Aufträge winken wieder großen Unternehmer spielen kann .....bis wieder festgestellt wird, dass Einnahmen Taschengeld sind , weil aus Harz vier heraus die Prognose gegeben ist, dass jemand auf dem Weg nun wieder mal schnell zu Kohle kommen will (Rechnung legen!) .....und wenn das so einfach geht , ist eine GU eigentlich nicht viel wert, wenn neimand drunter leiden muss und wieder weiter machen darf wie früher -obwohl keine finanz Mitel da sind und noch Altschulden bestehen ! Das kann doch dann nur wieder schief gehen, aber wird trotzdem erneut erlaubt ?? ..... Wand
Thema: Folgen einer Gewerbeanmeldung trotz GU
Sandkorn

Antworten: 2
Hits: 6.951
07.09.2012 12:49 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Guten Tag (Herr) Runge , Danke für Ihre schnelle Antwort.

Das habe ich bereits auch gelesen mit dem "Antrag auf Wiedergestattung eines Gerbes nach Untersagung" - das meinten Sie sicher - und meine auch das es so einfach alles nicht geht.
Ebenso bin ich als Laie auch Ihrer Meinung, dass eine Wiedergstattung schwierig werden könnte, wenn jemand schon 2 x (!!!) wieder 2002 und 2003 einfach Gewerbe angemeldet hat und was mit § 266StgB anhängig war, eigentlich schlechte Karten haben müsste, wieder eine Gestattung - sebst bei Antrag der ja noch nicht erfolgte- zu bekommen.

Also das eine Insolvenz statt fand und jetzt ein Meisterabschluss vorliegt, ist wohl kein Indiz dafür, dass er jetzt wieder eine Erlaubnis bekommen könnte ??? Meister könnte er also auch umsonst gemacht haben - obwohl er das dafür gemacht hat - wieder auf Kredit übrigens ! Und wenn nur erlaubnisfreies oder auch das nicht ?

Also sein Plan das er mit Meister gemacht zu haben, jetzt von null einfach wiedr starten darf, kann man ausschließen, weill er "sehr" unzuverlässig in Vergangenheit war ?
Wäre ja nur fair - nur prüft das ein Gewerbeamt jetzt auch sooo intensiv oder rutsch der vielleicht da durch und kann ab morgen fleißig Rechnung wie damals legen und endlcih wieder schnell zu Tascehngeld kommen, was ja charakterlich sein Sinn und Ziel der Selsbständig damals wie heute ist ! Nur weiß das das Amt LEIDER nicht.

Einkommensstatus ist ürigens Harz 4 , wo davon ausgegangen werden kann, dass erneut schulden anlaufen würden, wenn sie ihm das jetzt wieder Genehmigen würden ! Kann auch das Grund sein, dass die GU erhalten bleibt ?

Vielen Dank für Ihre Beratung und Zeit, aber es wäre beruhigend zu wissen, dass seine Chancen trotz Meister und Insolvenz weiterhin schlecht stehen, eine GE wieder zu erlangen, weil es bei manchen Leuten besser ist für dei Allgemeinheit, dass sie nicht über Rechnungslegung zu viel Geld kommen und Rechnungen wieder nicht zahlen wollen, weil sie Geld besitzen wollen und nicht an andere abgeben !
LG
Thema: Folgen einer Gewerbeanmeldung trotz GU
Sandkorn

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Hits: 6.951
Folgen einer Gewerbeanmeldung trotz GU 07.09.2012 10:29 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Guten Tag an alle !
Ich habe mich hier angemeldet, weil mich einige Fragen sehr beschäftigen, die jemand im Bekanntenkreis in mir ausglöst hat, die ich gern mal beantwortet hätte.
Die Person hat seit 1999 eine GU für alle Gewerbe lt GZR Auszug aufgrund Unzuverlässigkeizt mehrerer Firmen 1993-99. Ferner erfolgten trotz Untersagung nochmals 2 Anmeldungen (inkl Verurteilung nach §266 Stgb) lt GZR von 2003.

Jetzt machte die Person eine Insolvenz mit Restschuldbefeiung (erledigt 2012) und parallel sein Meister (Handwerk) und meint nun, aufgrund des Meisterabschluss und erledigter Insolvenz, könne er jetzt problemlos wieder ein Gewerbe anmelden, weil Schulden weg sind und Meister als Befähigung zähle, ein Betrieb zuverlässig führen zu können! Eine Unbedenklichkeitserklärung von FA vorlegen, würde zudem voll ausreichen.

Mich interessiert jetzt, ob das ernsthaft so einfach geht, wie sich das die Person jetzt "so schön ausmalt". Genauer, was vor Ort auf dem Gewerbeamt passiert, wenn er jetzt ein Baugewerbe anmelden will und keine GZR Auszug vorlegen muss, ob er erst mal problemlos/ automatisch ein Gewerbeschein bekäme? Oder ob die SB im PC sieht , dass eine GU seit 1999 vorliegt und Gewerbeanmeldung sofort ablehnt ???

Bei erlaubnispfl Gewerbe muss man, soweit ich mich bereits belesen habe, eigentlich sofort ein GZR Auszug bei Gewerbeanmeldung mit vorlegen, da weiß ja die SB sofort, dass eine GU vorliegt. Aber sonst, weiß/sieht es eine SB bei der Gewerbeanmeldung wohlmöglich gar nicht und hat Antragsteller freie Bahn bis es mal zufällig auffliegt ?
Das kann ja sein - aber wahrscheinlich gehts doch erst mal probemlos . Daher frage ich jetzt hier auch mal nach, wie das bei Gewerbeamt abläuft.

Vielen Dank für Eure Beantwortung dieser rein informativen Frage zum Ablauf .
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