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Autor Beitrag
Thema: Heimliche Goldankäufer sind unterwegs...
van Keulen

Antworten: 1
Hits: 3.388
Heimliche Goldankäufer sind unterwegs... 21.06.2012 08:57 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Guten Tag,

eine etwas ältere weibliche Verwandte von mir möchte ein paar "Staubfänger" loswerden und dafür noch Geld erhalten.

Sie schaut in den Kleinanzeigenteil ihrer örtlichen Zeitung und findet dort Slogans wie "Suche Pelze" und eine Telefonnummer. Sie ruft dort an und man erklärt Ihr, dass man so etwas kaufen wolle.

Sie sagt was sie hat und man zeigt sich interessiert:

Dann kommt die Frage:

Haben Sie Gold?

Sie sagt Nein und es macht Klack.

Ganz offensichtlich inseriert eine grosse Zahl von ambulanten Goldkäufern dem Vorwand des Aufkaufes von Antiquitäten und Pelzen.

Wer "X" hat, der hat auch Gold.


Dies scheint mir höchst dubios zu sein.

Da der Goldankauf im Reisegewerbe wohl sehr starken Restriktionen unterliegt, werden die getätigten Umsätze wohl kaum versteuert.

Ich hoffe dass hier ein paar Leute mitlesen, die mal ein paar Kontrollanrufe mit einer "älteren" Stimme tätigen...



Ein besorgter Bürger...
Thema: "Gewerbeuntersagung" bei Freiberuflern
van Keulen

Antworten: 18
Hits: 44.705
Fangfrage? "Gewerbeuntersagung" bei Freiberuflern 21.06.2012 08:12 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Zitat:
Original von Civil Servant
Moin auf die Schnelle kurz vor Feierabend folgende Frage:

Wir haben es mit einem Journalisten und einem Unternehmensberater zu tun. Beide sind als Freiberufler einzustufen. Beide sind nach gewerberechtlichen Maßstäbden höchstwahrscheinlich unzuverlässig.

GewO greift ja nicht. Berufsständische Regeln gibt es meines Wissens auch nicht. Was also ist zu tun? Kopfkratz Muss das Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes angewandt werden?

Bye! aus Mittelhessen

Frank Schuster



Hi,

ist dies eine Fangfrage für den Anfängerkurs "Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler"?

Zu 2:
Der Unternehmensberater könnte nach einer möglichen neuen EU-Richtlinie und deren Umsetzung inzwisczhen einen geregelten Beruf ausüben ähnlich wie "Vermögensberater" etc. Ich möchte mich dazu ex-Ärmelo nicht äussern?

Zu 1:
Das Reichsschriftleitergesetz wurde durch allierten Kontrollratsbeschloss nach dem 8. Mai 1945 aufgehoben und durch unterschiedliches alliertes Lizenzrecht ersetzt.
Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes und später dem Beitritt der DDR ist der Journalistenberuf ein nicht geregelter freier Beruf.

Ein Journalist ist gar nicht in der Lage eine irgendwie geartetete gewerberechtliche Unzuverlässigkeit zu erwerben.

Worin sollte diese Unzuverlässigkeit denn überhaupt bestehen?

Sehr verwundert...
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