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Hallo!
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen..
Ich erhielt eine Anfrage, ob eine Sicherheitsfachperson, die gewerblich als Koordinator, oder auch Veranstaltungsleiter nach § 38 Abs. 2 VStättVO (Verantwortung und Weisungsbefugnis) auftritt, eine Erlaubnis nach § 34a GewO benötigt.
Ferner war die Frage, ob die betreffende Person rechtlich gesehen einen Sachkundenachweis vorweisen sollte.
Über Erfahrungswerte wäre ich sehr dankbar!!
VG
BarbaraH.
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