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Hallo!
Ich habe eine Anfrage bezüglich der Ausstellung einer Reisegewerbekarte für den Verkauf von E-Zigaretten. Meines Wissen ist zur Zeit noch nicht geklärt, ob E-Zigaretten unter das Arzneimittelgesetz fallen.
Hat jemand Erfahrungen bezüglich einer möglichen Ausstellung einer Reisegewerbekarte für den Verkauf von E-Zigaretten?
Gibt es bereits eine Gerichtsentscheidung, ob E-Zigaretten unter das Arzneimittelgesetz fallen und/oder ob sie gesundheitsschädlich sind?
Mit freundlichem Gruß
Kampers
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