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Hallo,
momentan wird die Gaststätte von einer Einzelperson betrieben, die einen UnterpachtV für die Gaststätte hat. Diese Person kann und will aber die Gaststätte nicht mehr betreiben. Es ist vielmehr beabsichtigt, dass eine bereits bestehende GmbH diese übernehmen soll.
Problem: Die GmbH und der Gf können zwar eine Gaststättenerlaubnis beantragen, haben aber keinen PachtV (und bekommen auch keinen), werden also die Erlaubnis nicht kriegen.
Möglich wäre auch, dass der Einzelunternehmer die GmbH kauft/mit einsteigt o.Ä. Er kann aber nicht Gf. werden, sondern max. Gesellschafter.
Reicht es also aus, wenn der Einzelunternehmer (der ja den PachtV hat) Gesellschafter der GmbH wird, die GmbH eine Erlaubnis beantragt und eine andere Person Gf wird? Oder muss derjenige, der den PachtV hat, auch Gf. werden?
Freue mich über Antworten.
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