Thema: Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art |
|
Gelegentlich entdecke ich doch immer wieder mal Gewerbeanzeigen mit der angemeldeten Tätigkeit "Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art, ausgenommen Lebensmittel" oder nur "Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art" oder "Anbieten von Dienstleistungen aller Art".
Wie geht ihr mit solchen Gewerbeanzeigen um, wenn der Gewerbetreibende diese Anzeige stellt und sich weigert weitere Auskünfte zu geben?
|
|
Thema: Waldpädagoge freiberuflich? Gewerbeanmeldung? |
|
Also wenn ich meinen Kunden richtig verstanden habe, hat er nach Teilnahme einer Fortbildung sein Zertifikat in Waldpädagogik von einem Forstamt erhalten. Also ich sehe das ganze als nicht "höherwertige" Bildung an.
|
|
Thema: Waldpädagoge freiberuflich? Gewerbeanmeldung? |
|
Hallo liebe Kollegen,
nun eine Frage, wo ich irgendwie auf "dem Schlauch stehe".
Benötigt jemand, der freiberuflich als Waldpädagoge arbeiten möchte, eine Gewerbeanmeldung?
Der Kunde hat ein Zertifikat in Waldpädagogik und möchte freiberuflich in diesem Bereich arbeiten.
Falls dieses Thema jemanden nichts sagt:
Als ausgebildete Waldpädagogin/ ausgebildeter Waldpädagoge nach Lambért sind Sie befähigt Kinder, Jugendliche und Erwachsene begleitend und lehrend im Wald zu führen und mittels verschiedenster Methoden und Techniken diesen den Zugang zum Wald im allgemeinen und zu dessen Komponente im besonderen herzustellen. Das Erfassen des Ökosystems Wald in ganzheitlicher Art und Weise zu ermöglichen, die Teilnehmer zu sensibilisieren und zu begeistern.
Ich hoffe auf eine schnelle Antwort, wie eure Meinung dazu ist.
|
|
Thema: Wiederaufleben abgemeldeter RGK |
|
Guten Morgen,
also wenn ich das richtig sehe, bekommen die Gewerbetreibenden einen Freifahrtschein, sobald die Reisegewerbekarte einmal erteilt wurde.
Sobald die Reisegewerbekarte einmal erteilt wurde, kann der Gewerbetreibende diese einmal kopieren und beglaubigen lassen und selbst bei der Rückgabe weiterhin verwenden, so dass ein Missbrauch nicht wirklich aufgedeckt wird.
Ich habe gerade ein Gespräch mit einem Gewerbetreibenden im "Schrotthandel" geführt und ihm versucht deutlich zu machen, dass ich die Reisegewerbekarte nicht zurücknehmen kann. Er wird nun zum Jobcenter fahren und dort erfragen, wie er nun sein Geld bekommen kann. Mal schauen, ob dort für mich auch noch ein Telefonat ansteht, da diese bisher aufgrund meiner Mitteilung über die Rückgabe der Reisegewerbekarte die Zahlung aufgenommen haben. Für den ehemaligen Gewerbetreibenden also schwierig tatsächlich an das Geld zu kommen.
Der Gewerbetreibende wird aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr tätig und wird evtl. im nächsten Jahr einen neuen Versuch starten, wenn es ihm besser gehen sollte. Sein Vorschlag war, dass er dauerhaft verzichtet und dann wieder einen Antrag stellt, da die Gebühren für die Reisegewerbekarte ja nicht mehr so teuer sind.
Also im Grunde ein ähnliches Prozedere, nur dass die Zuverlässigkeit neu geprüft wird und für mich Gebühren einzunehmen sind.
Das ist irgendwie nicht zufriedenstellend.
|
|
Thema: Wiederaufleben abgemeldeter RGK |
|
Also wäre es am sinnvollsten, wenn man die Hinterlegung der Reisegewerbekarte verweigert und die Reisegewerbekarte nur zurück nimmt, wenn ein dauerhafter Verzicht der Reisegewerbekarte ausgesprochen wird?
Da wird sich der Kunde freuen....
|
|
Thema: Wiederaufleben abgemeldeter RGK |
|
Ich hatte auch bereits die Überlegung, ob es überhaupt notwendig ist, dass die Reisegewerbekarte bei mir aufbewahrt wird. Jedoch sind dies bei mir überwiegend Kunden, die eine Bescheinigung über die Hinterlegung benötigen. Bisher kam als Erläuterung, dass eine Bestätigung für das Finanzamt, Arbeitsamt oder Krankenkasse benötigt wird.
Sicherlich können diese Gewerbetreibenden auch ohne Reisegewerbekarte tätig werden, obwohl die Pflicht besteht, dass die Reisegewerbekarte mitzuführen ist. Da dies widerum eine Ordnungswidrigkeit darstellt, ist diese entsprechend zu ahnden.
|
|
Thema: Wiederaufleben abgemeldeter RGK |
|
Da fällt mir spontan noch eine Frage ein, die mich auch gerade beschäftigt:
Wenn eine Reisegewerbekarte hinterlegt wird und nach kurzer Zeit, wenn sich das Geschäft wieder lohnt, erneut abgeholt wird-
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird da eine Verwaltungsgebühr erhoben? Wie hoch sind die Gebühren bei Euch?
|
|
|