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Thema: 4. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread |
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Hallo zusammen,
habe am Mo den 15.10.2012 meine Anmeldung hier eingegeben, da ich auch erst am Mo das oK von meiner Amtsleiterin erhalten habe, warte jetzt auch auf die Bestätigung damit unsere Kämmerin das Geld überweisen kann. Wann kann ich mit der Bestätigung rechnen, damit die Kämmerei das Geld anweisen kann?
Danke
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Thema: Widerruf Reisegewerbekarte wegen Aufenthaltstittel |
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Ich Danke allen für die guten Ideen. Werde das Ganze z.d.A. legen und einfach abwarten. Sehe auch keinen Handlungsbedarf mehr. Durch die Anhörung habe ich ihm ja auch nochmals gezeigt, dass er nicht mit der RGK arbeiten kann.
Nochmals DANKE !
Grüße aus der Börde
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Thema: Widerruf Reisegewerbekarte wegen Aufenthaltstittel |
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Danke für die Antwort,
die Anhörung habe ich auf Anraten meiner jetzigen Dienstaufsicht verschickt. Leider ist bei uns im Landkreis die gute Frau, die sonst immer das Gewerbe bearbeitet hat, im Ruhestand und keiner im Lk ist richtig mit dem Gewerberecht vertraut. Arbeite zwar auch seit jahren im Gewerberecht, hatte aber so einen Fall noch nie.
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Thema: Widerruf Reisegewerbekarte wegen Aufenthaltstittel |
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hm, soll das bedeuten, dass ich als Gewerbebehörde jetzt eigentlich abwarten kann, was die Ausländerbehörde macht ? Und wenn der Termin der Abschiebung da ist, brauche ich ihn nur noch von amts wegen abmelden?
Danke für die Hilfe !
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Thema: Widerruf Reisegewerbekarte wegen Aufenthaltstittel |
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Erstmal danke und einen schönen guten Morgen !
Leider muss er tätig sein, da er sonst seine Familie (Frau und 5 Kinder) nicht unterhalten kann. Mit der Ausländerbehörde habe ich auch schon gesprochen, die sehen hier keinen Handlungsbedarf, da die RGK ja nicht von ihnen ausgestellt wurde.
Ich sehe es genauso wie die Koll. Runge.
Ich habe dem guten Mann erst einmal eine Anhörung geschickt nach § 28 VwVfG. Er hat sich auch sofort bei mir gemeldet. Der gute Mann versteht die Welt nicht mehr, er ist jetzt seit gut 10 jahren hier in Deutschland und verdient sein eigenes Geld, wenn ich ihm die RGK entziehe gibt es keinen Grund für die Ausländerbehörde mehr für einen Aufenthalt in Deutschland, da er ja für sich und seine Fam. aufkommen muss um hier zu bleiben.
Muss ich mein Ermessen, das ich ja habe, hier so ausüben, dass es auf Null geht ? Und ich gar keine andere Möglichkeit habe ?
Bin für jede Idee dankbar !
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Thema: Widerruf Reisegewerbekarte wegen Aufenthaltstittel |
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Habe hier einen Reisegewerbekarteninhaber aus dem Kosovo. Leider wurde ihm die Reisegewerbekarte auf unbefristet ausgestellt und ist jetzt in meinen Zuständigkeitsbereich gezogen. Jetzt hat er seinen Aufenthaltstitel entzogen bekommen und darf daher nur noch erwerbstätig sein, also nicht mehr selbständig Arbeiten. Die Abschiebung soll zum 31.12.2012 geschehen. Muss ich Ihme dir RGK jetzt widerrufen nach § 48/49 VwVfG? Ich sehe hier keine konkrete Gefährdung die auf Grund der erteilten Erlaubnis gegeben ist, die den Widerruf erfordert. FZ, GZR und Finanzamt sind und waren i. O. also hatte er ja einen Rechtsanspruch auf Erteilung der RGK gehabt.
Danke schon mal für Eure Hilfe.
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