unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Suche » Suchergebnis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Zeige Beiträge 1 bis 3 von 3 Treffern
Autor Beitrag
Thema: Gaststätte im Reisegewerbe - Der Kaffefreund!
pef024

Antworten: 7
Hits: 21.047
RE: kaffeefreunde im Reisegewerbe? 01.02.2011 13:06 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Danke schonmal für die zügigen Antworten...
Ich habe dem Herrn der dieses Fahrradkaffee betreibt mal eine E-Mail geschickt und postwendend eine Antwort bekommen. Er hat ein Reisegewerbe angemeldet!
Nach welchen § usw. weiß ich nun nicht...muss jmd der eine Reisegewerbe anmeldet auch immer nach §14 sein Gewerbe anmelden?
PS.: Das Fahrradkaffe hat sogar eine eigene Hompegae für Interssierte einfach mal nach Kaffeefreund googeln...
Beste Grüße!
Thema: Gaststätten im Reisegewerbe - Anzeigepflicht nach § 14 GewO?
pef024

Antworten: 12
Hits: 50.527
RE: Gaststätten im Reisegewerbe - Anzeigepflicht nach § 14 GewO? 30.01.2011 20:21 Forum: Gaststättenrecht


Hallo bin neu hier und hab genau dieses Problem bei einem Fall für die UNI:

Geht dabei um einen Fahrradwagen der stehts an der selben Stelle Kaffee verkauft:

also alkoholfrei und kein stehendes Gewerbe!

Ist nun eine Reisegewerbekarte notwendig wenn ja nach welchem § ??
Handelt es sich nicht um eine Reisegewerbekartenfrei Tätigkeit nach § 55a Nummer 9 ??Da an derselben Stelle lediglich Lebensmittel verkauft werden?

Wäre um eine Hilfestellung sehr dankbar - da ich am Mitwoch Klausur schreibe Augenzwinkern
Danke!!
MfG,
Peter
Thema: Gaststätte im Reisegewerbe - Der Kaffefreund!
pef024

Antworten: 7
Hits: 21.047
Gaststätte im Reisegewerbe - Der Kaffefreund! 30.01.2011 14:02 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo bin neu und eher ein Laie auf dem Gebiet und hab deshalb auch direkt mal ein paar Fragen:
Wir haben uns an der Uni mit dem sog. "Kaffeefreund" (gibt es echt in Müster) beschäftigt...kurz gesagt : Ein Mann verkauft vom Fahrrad aus Kaffee (to go).Er steht jedoch immer auf dem selben Platz (privates Gelände einer Kirchengemeinde). Somit handelt es sich nicht um ein stehendes Gewerbe und nicht um eine Gaststätte bin ich soweit richtig? Aber wie schaut es aus mit Reisegewerbe? Ist dies nach § 55 Abs. 9 eine reisegwerbekartenfreie Tätigkeit? Muss er überhaupt irgendwas anmelden. Meinem Erachten nach ist noch nicht einmal eine Gewerbeanmeldung notwendig oder? Muss er dies tuen oder kann er es machen?

Hab mich hier mal ein bischen eingelesen aber dank neuer Reformen usw. bin ich nicht eindeutig zu einer Lösung gekommen.
Um schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar! MFG, Peter
Zeige Beiträge 1 bis 3 von 3 Treffern

Views heute: 260.812 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.289.781


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 46 | Gesamt: 0.051s | PHP: 98.04% | SQL: 1.96%