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Autor Beitrag
Thema: GastG ändert sich!!!
Sabine Naumann

Antworten: 11
Hits: 17.980
RE: Änderung GastG 10.06.2005 10:13 Forum: Gaststättenrecht


Hallo nochmal,

wir erteilen eine Vorerlaubnis, wenn die Leute mit der Betriebsaufnahme nicht bis Juli warten wollen. Im letzteren Fall bitten wir, nur das Gewerbe anzumelden und kurz vor Betriebsbeginn zur Sicherheit bei uns anzufragen, ob die Änderung schon gilt.

Ansonsten besprechen wir natürlich gründlich, dass wirklich kein Alkoholausschank stattfinden darf.

Bei Neuanträgen gibt es keine Vorerlaubnis. Dort starten wir die üblichen Prüfungen (Brandschutz, Bauordnungsamt, STUB etc.), weil wir´s noch dürfen bzw. weil die Anforderungen auch später noch erfüllt werden müssen.

Wir haben uns darauf geeinigt, dann nur 1/3 der Gebühren zu nehmen.

Gruß aus Kiel

Sabien Naumann
Thema: GastG ändert sich!!!
Sabine Naumann

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10.06.2005 09:03 Forum: Gaststättenrecht


Einen schönen Gruß zurück,

und vielen Dank. Artikel 12 hatte ich übersehen, den Link kannte ich.

Hier haben wir nun diesen Fall:

Ein Pizza-, Getränke-, Zigaretten- und ähnliche Feierabendartikel- Lieferservice (nicht konzessioniert) wurde von uns gerügt, weil er nach 20 Uhr Pizzas an Selbstabholer abgibt. Die Speisekarte weist gut 150 verschiedene Speisen aus, der Laden ist winzig, bietet also kaum Platz für Stehtische o.ö..

Nun müsste er doch eigentlich nach der Änderung als Gastwirt ohne Konzession jedenfalls die Lebensmittel + Zubehör auch nach Ladenschluss direkt abgeben können, oder? Oder sollen wir da jetzt kleinlich sein und einen Gastraum verlangen, wo wir doch jedem Kiosk den Getränkekonsum vor dem Geschäft als Verzehr an Ort und Stelle zurechnen und eine Konzession verlangen???

Ich meine, hier bleibt nur noch die Abgrenzung Einzelhandel/ Gaststätte zu prüfen, da wohl bauordnungsrechtlich und von der Lebensmittelaufsicht keine neuen Forderungen gestellt werden dürften.

Sabine Naumann
Thema: GastG ändert sich!!!
Sabine Naumann

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Inkrafttreten 09.06.2005 11:08 Forum: Gaststättenrecht


Wir hier in Kiel haben auch Freude an der Frage, wann das Ganze nun in Kraft tritt:

Nach Studium des Art. 82 Abs. 2 GG werde ich jetzt täglich im Internet nach der Veröffentlichung des nächsten Bundesgesetzblattes forschen müssen, um zu erfahren, ob die Erlaubnisfreiheit uns vielleicht mitten in der Kieler Woche erwischt. Dann hätten wir gut zu tun mit der Neuberechnung und Rückgewähr der Gebühren für die Gestattungen.

Ist schon toll, wie man informiert wird...

Sabine Naumann, Stadt Kiel
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