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Hallo zusammen,
wir haben hier eine Gewerbemeldung vorliegen,bei der als angemeldete Tätigkeit " Wirtschaftsberater und Limited Gründungsgesellschaft" angegeben ist.
Für uns stellt sich nun die Frage, ob eine Erlaubnis nach §34c GewO erforderlich ist und ob eine Prügung nach § 16 MaBV gefordert werden kann.
Leider haben bislang auch von der IHK keine Auskunft erhalten können.
Kann uns jemand weiterhelfen?
Gruß aus dem Saarland
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