Thema: Anträge gem. § 34 c und i GewO einer Verwaltungs GmbH |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich wende mich heute an Sie, in der Hoffnung, dass Sie mir weiterhelfen können.
Mir liegen zwei Anträge für eine Verwaltungs GmbH vor, die durch 2 Geschäftsführer vertreten wird und in unserem Bereich tätig werden möchten. Die Verwaltungs GmbH vertritt eine GmbH & Co. KG, die sich in einem anderen Meldebezirk mit Hauptsitz niederlassen will. Da bisher derartige Gesellschaften in meinem Bereich noch nicht vorkamen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten:
Muss nur die Verwaltungs GmbH die Erlaubnis gem. § 34 c und § 34 i GewO oder müssen beide Geschäftsführer ebenfalls je eine Erlaubnis gem. § 34 c und § 34 i GewO beantragen bzw. je ein Geschäftsführer zumindest die Erlaubnis gem. 34 c GewO und der andere die Erlaubnis gem. 34 i GewO oder reicht der Antrag gem. § 34 c und § 34 i GewO nur auf die Verwaltungs GmbH aus. Muss für den letzteren Fall die Zuverlässigkeit der Verwaltungs GmbH und die der Geschäftsführer sowie die Sachkunde/Weiterbildungspflichten nur von den Geschäftsführern überprüft werden oder auch der Verwaltungs GmbH?
Bereits jetzt vielen Dank für Ihre Antwort!
Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
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Thema: Warenautomat mit Getränken u. verpackten Lebensmitteln |
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Hallo zusammen,
vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen. Ein Winzer möchte auf seinem eigenen Grundstück einen Automaten (gekauft oder mieten) mit eigenem Wein, Traubensaft sowie zugekauften Waren wie Eier, Dosenwurst o.ä. verpackte Lebensmittel als Abverkauf aufstellen (Jugendschutz sei gewährleistet).
Unabhängig von einer evtl. baurechtlichen/lebensmittelrechtlicher Klärung ist meine Frage an euch, reicht hier eine Gewerbeanmeldung oder ist hier auch noch eine Erlaubnis als Automatenaufsteller für diesen einen Warenautomat notwendig.
Für Eure Hilfe bereits jetzt vielen Dank! :-)
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