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Hallo, ich habe eine Frage bzgl. Gewerberecht auf Flohmärkten.
Vorausgesetzt ich "betreibe" einen Antiquitäten An- und Verkauf und veräußere diese Gegenstände ein Mal die Woche auf dem Flohmarkt, muss ich dann ein Gewerbe anmelden? Wie sieht es dann mit dem Rückgaberecht aus? Muss ich Gegenstände die ich verkauft habe binnen 2 Wochen zurücknehmen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß J.A.
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