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Liebe Forumskollegen,
ich bin nun seit Anfang August im Gewerbewesen tätig und fuchse mich so durch.
Einen Fall habe ich jedoch vorliegend, bei dem ich nicht weiter weiß.
Es ist eigentlich nicht so schwer. W. beantragt eine Gaststättenerlaubnis für ein Lokal in dem bereits vorher eine Gaststätte betrieben wurde. Aufgrund der Abänderung eines Gastraumes zum Lagerraum ist eine Nutzungsänderung beim LRA beantragt.
Er beantragt auch eine vorläufige Gaststättenerlaubnis. Führungszeugnis enthält keine Eintragungen und damit steht der vorläufigen Gaststättenerlaubnis eigentlich nichts im Weg.
Meine Frage ist woran ich die Befristung dieser festmache. Die Möglichkeit besteht ja die Vorläufige für 1 bis 3 Monate zu erteilen. Davon mal abgesehen, dass wohl ein Monat vollkommen ausreichend ist, gibt es irgendwo VwVs zum Thema und wie handhabt ihr das?
LG JeRo
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