unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Suche » Suchergebnis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Zeige Beiträge 1 bis 3 von 3 Treffern
Autor Beitrag
Thema: Gbr Limited und Einzelperson
Sonja Radolf

Antworten: 3
Hits: 8.043
23.05.2013 12:41 Forum: Fragen zur Bedienung


Von der IHK habe ich folgende Antwort erhalten:

Insgesamt würde ich Ihren Fall so beurteilen: Die Gewerbeanmeldung muss von jedem Gewerbetreibenden unter seinem vollständigen Namen erfolgen. Die Bezeichnung der GbR als Geschäftsbezeichnung - nicht Firma!!! - muss nicht mehr den Namen aller Gesellschafter enthalten, sondern kann davon unabhängig auch ein Phantasiename sein. Es ist also nicht notwendig, dass beide Gesellschafter - Herr Mustermann und Musterfrau Limited in dem Namen genannt werden. Er sollte sich aber an den allgemeinen Grundsätzen orientieren wie Irreführung, kein firmemmäßiger Anschein etc. Sie könnten den Namen also nur an einer möglichen Irreführung messen.

Wir empfehlen aber ohnehin im Geschäftsverkehr immer die Gesellschafternamen und -Adressen (zusätzlich) anzugeben, da ja keine Eintragung im Handelsregister die GbR für Kunden oder Geschäftskontakte auffindbar macht:
Thema: Gbr Limited und Einzelperson
Sonja Radolf

Antworten: 3
Hits: 8.043
Gbr Limited und Einzelperson 23.05.2013 11:37 Forum: Fragen zur Bedienung


Moin

ich habe nun mal wieder einen Spezialfall ;-) und zwar: Ich nenne ihn Karl Mustermann möchte mit einer Limited ich nenne sie Musterfrau Limited eine GbR (deren Gesellschafter auch Karl Mustermann ist) gründen.

Wir handhaben es so, dass wir grundsätzlich nur Vorname, Name GbR anmelden und hätten die GbR jetzt Karl Mustermann und Musterfrau Limited GbR genannt. Er möchte aber nur Mustermann GbR heißen.

Wie er sich im Geschäftsverkehr nennt ist uns grundsätzlich egal, bloß in der Gewerbeanmeldung sollte ersichtlich sein, aus welchem Zusammenschluss die GbR besteht.

Gibt es da irgendeine Rechtsgrundlage, dass die GbR aus Vorname, Name GbR bestehen muss?

Grüße vom Bodensee
Thema: Gewerbeanmeldung für Malkurse
Sonja Radolf

Antworten: 2
Hits: 6.070
Gewerbeanmeldung für Malkurse 21.09.2012 13:42 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo liebe Kollegen/Kolleginnen,

heute hatte ich einen Anruf von einer Steuerberaterin, eine freischaffende Künstlerin hat ihr Gewerbe bei uns angemeldet mit folgender Tätigkeit:

Freischaffender Künstler, Atelier, Kunstangebote (malen, kreative Gestaltung)

nun ist ihre Steuerberaterin der Meinung, dass sie, obwohl sie Malkurse gibt kein Gewerbe anmelden muss.

Ich hätte es auf jeden Fall wegen der Malkurse angemeldet, alles andere fällt für mich unter "Künstler"

Wer kann mir helfen?

Danke

Liebe Grüße aus Radolfzell am Bodensee
S. Steigberger
Zeige Beiträge 1 bis 3 von 3 Treffern

Views heute: 161.686 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 888.031.310


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 46 | Gesamt: 0.053s | PHP: 98.11% | SQL: 1.89%