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Autor Beitrag
Thema: Unbedenklichkeitsbescheinigung Preisskat GS 2/G
Renate Przybilla

Antworten: 6
Hits: 12.648
15.11.2006 08:08 Forum: Spielrecht


Hallo und Guten Morgen,

nun haben wir auch aus Wiesbaden eine UB für den Automaten „Preisskat GS 2/G“ bekommen.
Der Antragsteller hat sich bisher noch nicht bei mir gemeldet und daher möchte ich die Zeit nutzen um hier um Rat zu fragen.

Soweit ist mit der Antragstellung und Zuverlässigkeitsprüfung erst mal alles klar. Meine Frage wäre dahingehend, ob dieser Automat in einer Gaststätte aufgestellt werden kann?

Nach der Verwaltungsvorschrift, darf die Erlaubnis für Spiele, bei denen der Gewinn in Geld besteht nur erteilt werden, wenn sie in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33 i GewO veranstaltet werden sollen.

Für Spiele bei denen der Gewinn in Waren besteht, darf die Erlaubnis nur erteilt werden, wenn sie in Schank- oder Speisewirtschaften oder in einem Beherbergungsbetrieb veranstaltet werden.

Der Gewinn besteht an diesem Automaten in Geld. Dieses bedeutet er kann mit der Erforderlichen UB aus Wiesbaden in einer Spielhalle oder ähnlichen Unternehmen aufgestellt werden.

Was ist ein ähnliches Unternehmen ???

Die Gaststätte, wo der Automat aufgestellt werden soll, hat erst in den Abendstunden geöffnet. Hier haben auch erst Personen ab 18 Jahren Zutritt. In der Gaststätte, bzw. „Kneipe“ stehen derzeit 2 Geldspieler, 6 Billarttische, 8 Dartautomaten, 3 Flipper, 1 Airhockey, 1 Tischfußball und 1 Photoplay.
Könnte man hier als Begründung anführen, da der Charakter der Kneipe nicht nur Schank- und Speisewirtschaft, sondern auch zur Unterhaltung mit diversen Automaten dient, handelt es sich hier um ein „ähnliches Unternehmen“? Oder muss ich eventuell mit solch einer Formulierung aufpassen, da sonst der Eindruck geweckt wird, dass es sich eher um eine Spielhalle handelt?

Wer kann mir helfen.

Vielen Dank vorab und ansonsten einen schönen Tag...
Thema: Tipps zwecks Eheschließung
Renate Przybilla

Antworten: 46
Hits: 21.054
RE: Tipps zwecks Eheschließung 31.05.2006 07:57 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Ich wollte nur daran erinnern, später nicht die Hochzeitstage zu vergessen. Wenn es beide tun und die Verwandschaft auch nicht dran denkt, ist es natürlich nicht so schlimm.
Thema: Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
Renate Przybilla

Antworten: 61
Hits: 55.417
04.04.2006 15:21 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


halte dies für nicht so gut. Stelle mir nur vor, dass ein Gewebetreibender neben einer Maklererklaubnis jetzt auch eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler bekommt. Hiefür gibt es dann eine Anmeldung beim Gewerbeamt. Bei Unzuverlässigkeit stellt sich die Frage, wer macht den Widerruf?
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