Thema: Als Maler im Reisegewerbe |
|
Ich schließe mich J.Neu an. Der Begriff der "sofortigen Leistungsbereitschaft" wird mit diesem Urteil zugunsten der Reisegewerbebetreibenden geklärt. Der Beginn der “Sofortigen Leistungsbereitschaft“ kann auch eine vorbereitende Tätigkeit, wie beispielsweise Aufmaß nehmen, sein. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass ein Reisegewerbetreibender im Interesse des Kunden auch später mit der Leistung beginnen kann. Der Reisegewerbebetreibende muss nicht mehr Material als üblich sofort bereit halten.
Die HWK sind "schlechte Ansprechpartner" für Fragen zum Reisegewerbe.
|
|
Thema: Merkblätter zum Reisegewerbe |
|
Hallo Jonas,
ich habe auch von der, wie ich es empfinde, peinlichen "Fehlinterpretation" aus Hannover gelesen. Da fragt man sich natürlich, wer ein Interesse daran hat, Gesetzesinhalte zu "verdrehen".
Ich werde nach Merkblättern Ausschau halten und dich kontaktieren, wenn ich eines entdecke.
|
|
Thema: Als Maler im Reisegewerbe |
|
Zitat: |
Original von jonas kuckuk
...
Die Reisegewerbeskeptiker (Das geht doc gar nicht- viel zu aufwendig! usw) sollten mal selber losgehen und Aufträge sammeln - das klappt total klasse.
Gerade mit Reisegewerbekarte kann sich der Bürger von deiner persönlichen zuverlässigkeit überzeugen. |
|
Dem kann ich mich nur anschließen. Auch ich übe ein Handwerk im Reisegewerbe aus- erfolgreich und hauptberuflich. Auch als Reisegewerbstätiger kann man sich einen Namen machen.
Es sind zudem nicht nur die Privathaushalte, denen ich "klinkenputzend" meine Dienste anbiete- es sind auch die Gewerbebetreibenden, sprich, die Standgewerbe. Auch hier erhalte ich Aufträge.
|
|
|