Thema: Stripshow an Altweiber mit 33a ? |
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So, mal wieder das Thema 33a GewO
Wir haben am 07.02.2013 zwei Veranstaltungen,
einmal in einer Veranstaltungshalle (mit ner §12 Gestattung) und
einmal in einer konzessionierten Gaststätte
die Stripshows anbieten wollen.
Jetzt tritt die Frage auf, müssen die eine Erlaubnis nach 33a GewO haben?
Es ist die einzige Veranstaltung mit Strippern in diesem Jahr.
Die Gaststätte macht auch mal einen Man-Strip zu Weihnachten aber so
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Thema: Ruhestörung Silvester mit Ankündigung |
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Moin zusammen,
ich habe da mal wieder was ganz Tolles.
Die Anwohner schreiben mich jetzt schon an, weil die Gaststätte, neben der sie wohnen, für Silvester eine Party ankündigt.
(Siehe Anhang)
Was soll ich denen denn Antworten?
Gelten §§ 9,10 LimschG NRW ebenso am 31.12.2012?
Theoretisch schon, aber das ist doch ein bisschen fern der Lebensrealität, oder?!
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Thema: Pferdewirt, Pferde bereiten |
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Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede
wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die
auf eigene Rechnung,
eigene Verantwortung und
auf Dauer mit der
Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.
Ich würde da ein Gewerbe anmelden, denn wie ein Golflehrer wird sie für die DL (Zureiten o. man könnte auch sagen "Erziehen von Pferden) bezahlt.
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Thema: Antragsunterlagen Notwendigkeit |
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Hallo Zusammen,
das Jahr neigt sich mal wieder dem Ende zu. Und wie im jeden Jahr wird Aufgabenkritik geübt und wir checken u.a. auch, was wir so alles vom Antragsteller haben wollen und ob das überhaupt Sinn macht oder doch wegfallen kann. Also zur Zeit fordern wie folgende Unterlagen bei der Übernahme einer Gaststätte an:
Zum Betrieb
1. Erlaubnisantrag für Gaststätten
2. Einverständniserklärung für weitere Nachforschungen (Damit wie Akten beim Gericht anfordern können usw.)
3. Pachtvertrag/Eigentümernachweis
4. Lageplan der Gaststätte, Maßstab 1:1000
5. Grundrisszeichnungen der Gaststätte, Maßstab 1:100
6. VDE-Bescheinigung
7. Letzter Reinigungsnachweis der Dunstabzuganlage
8. Wartungsvertrag Fettabscheider
9. Nachweis der letzten Reinigung der Schankanlage
Zur Person
10. Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
11. Polizeiliches Führungszeugnis (BZR) (für den Ehepartner, wenn dieser im Betrieb mitarbeitet)
12. Auszüge aus dem Gewerbezentralregister (GZR) (für den Ehepartner, wenn dieser im Betrieb mitarbeitet)
13. Bescheinigung in Steuersachen
14. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
15. Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis -landesweit-
16. Auskunft aus dem Insolvenzregister
17. Unterrichtungsnachweis der IHK über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz
18. Einverständniserklärung des vorherigen Inhabers.
19 Auszug aus dem Handels- o. Vereinsregister (juristische Person oder Verein)
(Die Nummern 6,7,8,9 und 18, würde ich gerne wegfallen lassen)
Was haltet Ihr davon?
Achso, wir sind eine mittlere kreisangehörige Stadt.
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