|
Hallo,
wir haben vor einen Englischen Schulbus zu einer mobilen Cocktailbar umzubauen um an verschiedenen Vanstaltungen daraus zu verkaufen;
Cocktails und kleinere Snaks.Da ich aber jedoch in der Gewerbeordung nichts darüber finde,hoffe ich umso mehr,hier einige Antworten zu bekommen.
Nun zu meinen Fragen :
Was für ein Gewerbe benötigen wir dafür?
Gehts diese Verkauskombination überhaupt bzw ist es zulässig?
Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden.
Das wäre erst einmal das wichtigste überhaupt.
Vielen Dank im vorraus....
lg ivonne
|
|