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Hallo Kollegen,
erihelt Schwarzarbeitanzeige von privat, weil Abrissarbeiten gewerblich nicht angemeldet sind.
GewA 1 besteht für § 34c, Fließen-, platten- und mosaikleger, Estrichleger, Parkettleger, Rollladen- uund Jalousiebauer, Raumausstatter,Gebäudereiniger,Bautentrocknungsgewerbe, Bodenleger, Fuger, Holz- und bautenschutzgewerbe, Kabelverleger im Hochbau, Einbau von genormten Baufertigteilen, Teppichreiniger (alles in HWRolle eingetragen). Würde jemand Verfahren einleiten?
Vielen Dank schon mal und Grüße aus der Lausitz
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