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Autor Beitrag
Thema: Schwarzarbeit
cornelia schneider

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17.05.2010 08:48 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Brandenburg,

die HWK DD erklärt sich dazu eindeutig mit nicht genehmigungspflichtig. Hatte ich bereits im Vorfeld abgescheckt.

Grüße aus der Niederlausitz!
Thema: Schwarzarbeit
cornelia schneider

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RE: Schwarzarbeit 12.05.2010 10:34 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Danke Robert, das hätte ich sowieso gemacht. Im übrigen sind Abrissarbeiten nicht genehmigungspflichtig, auch nicht in die Rolle einzutragen

Grüße Conny!
Thema: Schwarzarbeit
cornelia schneider

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Schwarzarbeit 12.05.2010 10:07 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Kollegen,

erihelt Schwarzarbeitanzeige von privat, weil Abrissarbeiten gewerblich nicht angemeldet sind.
GewA 1 besteht für § 34c, Fließen-, platten- und mosaikleger, Estrichleger, Parkettleger, Rollladen- uund Jalousiebauer, Raumausstatter,Gebäudereiniger,Bautentrocknungsgewerbe, Bodenleger, Fuger, Holz- und bautenschutzgewerbe, Kabelverleger im Hochbau, Einbau von genormten Baufertigteilen, Teppichreiniger (alles in HWRolle eingetragen). Würde jemand Verfahren einleiten?Lesen
Vielen Dank schon mal und Grüße aus der Lausitz
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