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Autor Beitrag
Thema: Festsetzung möglich?
sunflower

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28.04.2010 14:38 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Also letztlich habe ich es auch so gesehen, dass es sich um keine festsetzungefähige Veranstaltung handelt.
Ich nehme an, dass die Festsetzung beantragt wurde, da die Veranstaltung an Feiertagen durchgeführt werden sollte und die Personen ohne Festsetzung keine Ausnahmegenehmigung nach dem Feiertagsgesetzt erhalten. Zu mindest handhabt die zuständige Behörde es in diesem Fall so.
Aber Vielen Dank für die Antworten. Das hat mir schon sehr weitergeholfen.
Blumen
Thema: Gebühren für den Widerruf einer Erlaubnis für Reisegewerbe?
sunflower

Antworten: 3
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Gebühren für den Widerruf einer Erlaubnis für Reisegewerbe? 28.04.2010 10:42 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


und ich habe noch eine Frage....

kann man für den Widerruf einer Reisegewerbekarte auch Gebühren erheben?
In der Allgemeinen Gebührenordnung in der Tabelle ist nichts zu finden.
Oder ergibt sich dies allein daraus, dass der Inhaber der Reisegewerbekarte durch sein Verhalten Anlass zu diesem Verfahren gegeben hat?
Wie hoch wären die Gebühren?
Danke
Thema: Festsetzung möglich?
sunflower

Antworten: 6
Hits: 8.088
Festsetzung möglich? 28.04.2010 10:36 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Moin

Bei mir ist ein Antrag eingegangen, wo jemand die Festsetzung einer Ausstellung beantragt. Im Vordergrund soll wohl eine Tombola stehen.
Es sind als Aussteller nur 5 Firmen angegeben, die aus verschiedenen Wirtschaftszweigen kommen. Des Weiteren soll kein Verkauf, nur Beratung stattfinden. Kann man dies festsetzen? Kopfkratz
meiner Meinung nach nicht. Wie sieht es eurer Meinung nach aus? Danke
Thema: Widerruf oder Untersagung unbefristete RGK
sunflower

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Hits: 5.533
Widerruf oder Untersagung unbefristete RGK 28.04.2010 10:31 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo zusammen,

ein Kunde hat vor 2 Jahren seine unbefr. RGK bei mir hinterlegt mit dem Hinweis, dass er das Gewerbe nicht mehr ausüben möchte. Dieses stimmte nicht, da er nun bei der Ausübung erwischt wurde. Er hat einen Antrag auf Erteilung der RGK gestellt. Dabei musste ich nun feststellen, dass er eigentlich noch eine hat, die nur hinterlegt ist. Aufgrund seines Antrages wurde bereits seine Zuverlässigkeit geprüft, die nicht gegeben ist.
Wie ist eure Meinung. Habe ich die Erlaubnis zu widerrufen, weil er eine unbefristete Karte hatte oder zu versagen, da er einen Antrag gestellt hat?
Danke schonmal...
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