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Thema: Das große Zocken |
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Man beachte auch den Leser-Kommentar am Ende des Artikels:
ZITAT ON:
Qualifikation?
Die FDP fragt nach der Qualifikation der Spielbank-Geschäftsführer in NRW. Was qualifiziert die FDP dazu, die Anforderungen an das Management einer Spielbank zu beurteilen? Vielleicht Spenden der Automatenwirtschaft aus Espelkamp?
ZITAT OFF
Man fragt sich in der Tat, weshalb ausgerechnet die FDP auf Manager schießt - die liebe Konkurrenz lässt grüßen ...
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Thema: Verband gegen Land |
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Ach, die unverbesserliche Automatenwirtschaft tönt immer rum und beklagt Verfassungsbruch. Die irren, wie aktuell der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom 28.06.2013 entschieden hat:
ZITAT ON:
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Popularklagen am 28. Juni 2013 abgewiesen. Die Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag sowie im Ausführungsgesetz zu diesem Vertrag, wonach die Errichtung und der Betrieb einer Spielhalle der glücksspielrechtlichen Erlaubnis bedürfen (§ 24 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GlüStV, Art. 11 Abs. 1 Satz 1 AGGlüStV), zwischen Spielhallen ein Mindestabstand von 250 m Luftlinie einzuhalten ist (§ 25 Abs. 1 GlüStV, Art. 9 Abs. 3 AGGlüStV) und eine Spielhalle nicht in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen stehen darf (§ 25 Abs. 2 GlüStV, Art. 9 Abs. 2 Satz 1 AGGlüStV), sind mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Auch die Übergangsregelungen für bestehende Spielhallen (§ 29 Abs. 4 GlüStV, Art. 11 Abs. 1 Satz 2 AGGlüStV) sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
ZITAT OFF
Pressemitteilung: http://www.bayern.verfassungsgerichtshof...ntscheidung.htm
Urteil: http://www.bayern.verfassungsgerichtshof...ntscheidung.htm
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Thema: Bericht des BMWI zum Stand und Beratungsverfahren |
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@ lodermulch:
peterrgaukler trifft es besser. Es ist mindestens ungewiss, dass die FDP ab Herbst 2013 nicht mehr das BMWi führt. Wahlprognosen und politische Analysen deuten darauf hin, dass es für Rot-Grün nicht reichen wird und eine große Koalition nicht nahe liegt.
Abgesehen davon gilt es zur Kenntnis zur nehmen, dass die geltende Fassung der SpielV unter einer rot-grünen Koalition verzapft wurde. Der Entwurf der Bundesregierung wurde vom damaligen Kanzleramtschef Steinmeier unter dem 30.08.2005 an den Bundesrat geleitet. Der Bundesrat - also die Länder - hat am 14.10.2005 zugestimmt. Die Bundestagswahl 2005 war zwar am 18.09.2005, Frau Dr. Merkel wurde aber erst am 22.11.2005 vom neu konstituierten Bundestag zur Bundeskanzlerin gewählt (überigens große Koalition, also ohne FDP).
Und selbst wenn die FDP ab Herbst 2013 nicht mehr das BMWi anführt, betrifft der Personaustausch nur die sog. politischen Beamten, zu denen Herr Schönleiter nicht gehört.
Die ideologische Farbenlehre führt also nicht weiter. Rot und Grün können es auch nicht besser.
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Thema: ermittlungen gegen ehemaligen geschäftsführer der saarland-sporttoto gmbh |
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Der Meldung zufolge geht der Vorwurf der Untreue davon aus, dass ein von Lotto Saarland beauftragter Architekt zu teuer gewesen sei, 140 Euro Stundenhonorar seien deutlich überhöht.
Na ja.
Seit der Novelle der HOAI im Jahre 2009 können Architektenhonorare frei vereinbart werden.
Und der billigste Auftragnehmer ist nicht automatisch der günstigste.
Also abwarten.
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Thema: Jürgen Stühmeyer - Vorstand des VDAI ? |
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Auf der Webseite des VDAI werden die vertretungsberechtigten (§ 26 BGB) Vorstandsmitglieder genannt. Daneben kann der VDAI - wie jeder eingetragene Verein - noch weitere Vorstandsmitglieder haben, die nur eben nicht vertretungsberechtigt sind und deshalb auch nicht öffentlich zu bennennen sind.
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Thema: Kriminologische Risiken von Spielhallen |
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Habe gerade einen Blogbeitrag zu einer Studie über Kriminologische Risiken von Spielhallen gesehen:
Kriminologische Risiken von Spielhallen
ZITAT ON
Bekanntlich sind private Spielbanken und gewerbliche Spielhallen nicht miteinander zu verwechseln. Mit den "Spielhallen. Kriminologische Risiken und Nebenwirkungen eines expandierenden Gewerbes" befasst sich eine Ende 2011 erschienene Studie von Prof. Thomas Feltes (Ruhr-Universität Bochum). Das 66 Seiten umfassende Werk geht aus Anlass des erheblichen Anstiegs von Straftaten im Umfeld von Spielhallen (und dabei vor allem der Raubüberfälle auf Spielhallen) der Frage nach, ob ein Zusammenhang zwischen Spielhallen und Kriminalität besteht und ob Spielhallen tatsächlich Kriminalitätsgeneratoren sind oder ob sie einen kriminalitätsverstärkenden Faktor darstellen (S. 3). Prof. Feltes bezeichnet es in seiner Untersuchung als unstreitig (S. 29), dass
- es Begleitkriminalität in Verbindung mit Spielhallen gibt,
- die Neuansiedlung einer Spielhalle Begleitkriminalität nach sich zieht und
- eine Häufung von Spielhallen zu einer Steigerung und Verdichtung von Kriminalität führt.
Im Zusammenhang mit Raubüberfällen zitiert Feltes die Pressemitteilung des Bundesverbandes privater Spielbanken (BupriS) vom 15. Februar 2010 zur dramatischen Zunahme von Raubüberfällen auf Spielhallen (S. 29; "Tatort Spielhalle – Dramatische Zunahme von Raubüberfällen auf Spielhallen"). Von 2005 bis 2010 ist die Zahl der in Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfassten Raubüberfälle auf Spielhallen um 206 Prozent gestiegen.
Auch auf Geldwäsche geht Feltes ein. Vor allem im Berliner Raum werden derzeit, so Feltes, nach Polizeiangaben sehr viele Spielhallen betrieben, die kaum Kundenverkehr aufweisen. Bei ihnen bestehe ein erheblicher Verdacht, dass ihr Sinn und Zweck allein in der Geldwäsche besteht (S. 32).
In seiner zusammenfassenden Bewertung hält Prof. Feltes fest, dass die Einrichtung und der Betrieb einer Spielhalle in vielen Fällen eine örtliche, vergleichsweise als gering bis durchschnittlich zu bewertende Kriminalitätsbelastung intensivieren und einen Kaskadeneffekt auslösen können (S. 43). Die Vermutung eines Zusammenhangs zwischen Spielhallen und Umfeldkriminalität deckt sich mit Darstellungen von Polizeidienststellen und von Betreibern von Spielhallen (!), wonach sich das Sicherheitsproblem in Verbindung mit und in dem Umfeld von Spielhallen derzeit verschärft, und zwar trotz Intensivierung der Schutz- und Sicherheitsbemühungen (S. 46). Spielhallen haben sich, so Feltes, aus verschiedenen Gründen zu wichtigen Treffpunkten für junge Menschen und damit zu einer neuen Subkultur herausgebildet. Wenn aus kriminologischer Sicht der Besuch von Spielhallen als Kriminalität begünstigende Freizeitbeschäftigung gilt, dann müssen die Kommunen und auch die Bundesländer daraus Konsequenzen ziehen (S. 47). Die Studie von Feltes endet mit der Empfehlung, dass die Polizei auf Landes- und Bundesebene sich stärker für eine weitere Reglementierung von Spielhallen einsetzen sollte. Die ersten Ansätze, die von der IMK im Jahre 2010 gemacht wurden, reichen hierzu nicht aus (S. 48).
Die Studie ist als Band 1 in der Reihe "Kriminologisch-polizeiwissenschaftliche Arbeitspapiere der Ruhr-Universität Bochum" erschienen
ZITAT OFF
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Thema: die automatenlobby spendet (aus dem jahr 2000) |
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Aus aktuellem Anlass ein Artikel der Berliner Zeitung vom 21.03.2012
Der hohe Einfluss der Glücksspielindustrie
ZITAT ON
Der hohe Einfluss der Glücksspiel-Industrie
Die Automatenindustrie hat bedrückend gute Kontakte in die Politik.
Im Bundestag wird wieder einmal über eine strengere Regulierung von Glückspielautomaten beraten. Die Industrie wehrt sich. Automaten-Hersteller investierten Zehntausende von Euros in Parteispenden, Sponsoring und politische Landschaftspflege. ...
ZITAT OFF
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Thema: Besteuerung von Sportwetten |
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Zitat: |
Original von bandick
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Wenn das Konzessionsmodell der 15 Länder in allen Bundesländern, auch in Schleswig-Holstein, gelten würde, ergeben sich daraus Staatseinnahmen von etwa 95,0 Mio. Euro. Davon würden 3,3 Mio. Euro auf Schleswig-Holstein entfallen. Wenn hingegen das Modell von Schleswig-Holstein in allen Bundesländern gilt, dann würden die Staatseinnahmen 45,6 Mio. Euro betragen, von denen Schleswig-Holstein lediglich 1,6 Mio. Euro erhält.
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Überrascht mich nicht. Arp und Kubicki sind eh nur noch auf Verkaufstour und reden die Chose schön. Scheint aber die Branche nicht wirklich zu beeindrucken: statt der von Arp vollmundig verkündeten 86 Anträge sind es nur sechs (Bericht NDR); das Kieler Glücksspielsgesetz überzeugt wohl nur wenige Marktbeteiligte ...
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Thema: Staatliches gegen privates Glücksspiel |
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Was früher der Gleisanschluss mit eigenem Bahnhof für Hintertupfingen war, ist heute eine Spielbankansiedlung in Mannheim.
Das immer wieder mal eine Kommune vom großen Los durch Spielbankansiedlung träumt, ist nichts neues, da macht Mannheim keine Ausnahme (ist ja auch verständlich, Mannheim hätte gern die Gäste der Spielbank in Bad Dürkheim für sich).
Aber was hat das mit angeblichen Plänen der Landesregierung zu tun? Wo findet sich eine Quelle für die diese angeblichen Pläne der Landesregierung?
Wenn es hier um staatliches gegen privates Glücksspiel gehen sollte, dann um eine staatliche Spielbank gegen eine private!
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Thema: BFH: Keine Steuerfreiheit von Personalgestellungs- und Beratungsleistungen einer Spielba |
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Schnee von gestern. Der Fall betrifft das Steuerjahr 1997 und basiert auf einer Rechtslage, die seit dem 06.05.2006 nicht mehr besteht.
Interessant ist egentlich nur. dass das Spielbankunternehmen (es war wohl WestSpiel, denn das FinA Düsseldorf und das SpielbankG NRW werden erwähnt) gegen den Rat der eigenen Wirtschaftsprüfer gehandelt hat. Aber bei WestSpiel wundert mich nichts mehr ...
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Thema: Klage gg. Spielhallengesetz |
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Zitat: |
Sicherlich auch spannende Antworten, die uns die Gerichtsbarkeit in einigen Jahren geben wird.
[Ist ja klar, dass die Sache erst letztinstanzlich geklärt werden wird].
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Nö, das geht recht schnell, denn beim Verfassungsgerichtshof ist die erste Instanz gleich die Letzte.
Übrigens handelt es sich bei der "renommierten" Anwaltskanzlei Redeker, die jetzt die Automatenwirtschaft berät und vertritt, um die selbe Kanzlei, die vorher im Auftrag von Wettanbietern das Kohärenzproblem auf den Punkt gebtracht hat, dass jetzt der Automatenwirtschaft auf die Füße fällt.
Zur Kanzlei Redeker gehört auch der Anwalt Gernot Lehr, der Christian Wulff "beraten" hat ;-)
Jeder nimmt sich den Anwalt, den er verdient ...
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Thema: Berliner Casino droht Finanzskandal |
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Nö, Rosewood, den Ball würd ich flacher spielen: Wie man dem Artikel bei genauer Durchsicht entnehmen kann, handelt es sich bei den der Morgenpost vorliegenden "Informationen" und die Ansicht des Betriebsrats, die nach Ansicht der Finanzbehörde - auch das geht aus dem Artikel hervor - im Gesetz keine Stütze hat. Wo issn da der Skandal? Peinlich an dem Vorgang ist wohl eher, dass sich die Berliner Morgenpost von einem Betriebsrat einspannen lässt.
Nebenbei: Von Betriebsräten in Spielhallen hat man nicht gehört. Gibt's wohl auch nicht.
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Thema: Online-Petition Spielhallen-Regulierung |
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Das ist ja mal interessant:
Es gibt eine Online-Petition zum Thema "Spielhallen-Regulierung", und zwar hier: http://www.openpetition.de/petition/zeichnen/spielhallen-regulierung
Gegenstand der Onlinepetition ist die Aufforderung an den Bundestag, sich mit der Regulierung von Spielhallen zu befassen.
Die Zeichnungsfrist läuft noch bis 02. Dezember 2010.
Interessanterweise kann man auch anonym zeichnen (also nicht internetöffentlich, aber immerhin mit korrekten Adressdaten).
Ob das was bringt?
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Thema: Neue Goldmedia-Studie |
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Die Zahlen aus der Goldmedia-Studie sollten eigentlich niemanden überraschen. Der Glücksspielsstaatsvertrag ist gekennzeichnet durch einen prohibitionistischen Regulierungsansatz. Prohibition führt zur Verdrängung in graue und schwarze Märkte und beschert Kontrollverlust - und übrigens auch fiskalische Verluste.
Die klügeren Marktteilnehmer und Regulierer haben das kommen sehen.
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Thema: Evaluierung der SpielV durch Glücksspielindustrielobbyisten |
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Hallo Meike,
mir liegt ein Papier vor mit der Überschrift "Untersuchung zur Evaluierung der Novelle der Spielverordnung - Konzeption und Stand der Arbeiten (Januar 2010)" von Prof. Gerhrad Bühringer vom IFT in München. Dort ist ein Zeitplan enthalten, wonach der Abschlussbericht der Studie am 31.03.2010 vorliegen sollte. Aus gut unterrichteten Kreisen (wie man so schön sagt) habe ich gehört, dass der Abschlussbericht erst im Mai vorliegen wird.
Gruß, spielmacher
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Thema: Streit um Glücksspielstaatsvertrag |
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"Stress zwischen den Ländern Bayern und Schleswig Holstein um den Glücksspielstaatsvertrag" gibt es schon seit der Diskussion, welche Schlussfolgerungen aus dem Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (1 BvR 1054.01) zu ziehen sind. Die Fronten sind seitdem unverändert: In München sitzen strengläubige Monopolfundamentalisten, allen voran der Lottochef Erwin Horak, und an der Küste, wo stets ein frischer Wind weht, sucht man zukunftsfähige Lösungen.
Das aktuelle Schreiben von Horst Seehofer an den lieben Carsten kann daher nicht überraschen. Ebensowenig die unverholene Fokussierung auf fiskalische Interessen. Das ganze Gedöns um den Spielerschutz ist beim Lottoblock nur ein Feigenblatt, damit man die lästige Konkurrenz draußen lassen kann.
Vermutlich wird es am Ende wieder so laufen wie 2007, als Schleswig-Holstein seinen damaligen Widerstand gegen GlüStV aufgegeben hat. Vielleicht geben die anderen Länder diesmal ja was zum Küstenschutzprogramm dazu ...
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