|
Hallo aus Hövelhof!
Ich wurde von einer Bürgerin gefragt, ob man sein Gewerbe nach außen hin kenntlich machen muss mit einem Inhaberschild usw.
Ich habe in der Gewerbeordnung dazu keinen passenden Paragraphen gefunden... Oder habe ich ihn vielleicht überlesen?! Anderes Gesetz?! Gibt es dazu überhaupt eine Regelung?
Wäre nett, wenn mir jemand auf die Sprünge helfen könnte.
Schöne Grüße!
|
|