er hat das Gewerbe beispielsweise am 01.01.2011 angemeldet und heute kam er und will es auf den 01.01.2011 wieder abmelden, da er das Gewerbe nie ausgeübt hatte.
Das ist ja ein anderer Sachverhalt wie wenn er es auf den 10.01.2011 wieder abmelden wollte...
Sieht das dann genau so aus? Gibts denn nirgens nen Paragraphen dazu?
Laut einer GT-Info vom 06.09.2010 zum Thema Gewerbeanmeldungen für Photovoltaikanlagen auf Hausdächern müssen seit neustem nur Betreiber einer PV-Anlage ein stehendes Gewerbe anmelden, wenn es auf einem fremd genutzem Gelände installiert ist. Nicht erforderlich ist eine Gewerbeanmeldung, wenn die Photovoltaikanlagen auf Dächern eigen genutzter Gebäude installiert werden.
Nun hier meine Frage:
Müssen die jetzt noch angemeldeten Anlagen (Kleinanlagen), die vor dem 06.09.2010 angemeldet wurden von Amts wegen abgemeldet werden oder muss da gar nichts unternommen werden?
Und was wäre wenn die Anlage auf dem eigenen Firmendach (z.B. Gärtnerei) installiert wird und nur für das Gewerbe genutzt wird?
wie wird das gehandhabt wenn beispielsweise einer kommt und sein Gewerbe abmelden will jedoch rückwirkend zum Datum der Anmeldung?
Also er hat das Gewerbe nie begonnen. Wäre das rechtlich möglich?
wenn es sich um größere Photovoltaikanlagen handelt muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen! Soweit wissen wir das ja jetzt schon alle.
Aber was für einen Text würde man dann unter dem Feld "Angemeldete Tätigkeit" eintragen?!
- Erzeugung und Verkauf elektr. Energie (Solarstrom) ?
- Photovoltaikanlage und die kW-Anzahl ?
- Betrieb von Photovoltaikanlagen ?
- Photovoltaikanlage zur Netzeinspeisung ?
Ich bin überfragt, ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.