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Autor Beitrag
Thema: Arbeitsbescheinigung ausstellen
RalfBecker

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02.12.2009 15:07 Forum: Gewerberecht


Ne ne, Urkundenfälschung kann ja nicht vorliegen, wenn der Unternehmenschef die Urkunde selbst ausstellt. Ebensowenig Betrug - es sei denn, das Ding wird dazu benutzt sich einen Job zu verschaffen, dann könnte von Anstellungsbetrug die Rede sein.

Hier ging es darum, dass die Person bei der IHK einen Antrag nach § 45 Abs. 2 BBiG gestellt hat.

Strafrechtlich wohl völlig unbedenklich, aber gewerberechtlich???
Thema: Arbeitsbescheinigung ausstellen
RalfBecker

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Arbeitsbescheinigung ausstellen 01.12.2009 21:03 Forum: Gewerberecht


Sehr geehrte Gemeinde,

mich interessiert, wie ein Gewerbetreibender sanktioniert werden kann, der einer anderen Person eine Arbeitsbescheinigung ausstellt ("Herr X war vom 01.01.2005 - 01.01.2009 hier als Verkäufer beschäftigt"), obwohl diese Person nie dort gearbeitet hat.

Straf- und steuerrechtlich dürfte da wohl nichts zu machen sein, aber wie sieht es gewerberechtlich aus?

Ich bedanke mich für die Antworten.


Beste Grüße

Ralf
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