Kolb
Antworten: |
8 |
Hits: |
78.713 |
|
|
Hallo Boris,
bis zu drei Monaten ist die rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldung gar kein Problem. Ich denke so gehen die meisten vor. Auch bis zu 6 Monate können noch in Ordnung sein.
Letztendlich geb ich meinem Vorredner recht, dass die Abmeldung immer rückwirkend zu den Datum erfolgen sollte, zu dem der Gewerbetreibende tatsächlich den Betrieb beendet hat. Nur muss eben, wenn diese Zeit über die 3-6 Monate hinausgeht, die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit in Erwägung gezogen werden.
Grüße aus dem sonnigen Oberschwaben
|
|