Thema: Jahrmarktfestsetzung |
Joschi
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Hallo
danke zunächst für deine rasche Antwort.
Zitat: |
Original von J. Simon
der festgesetzte Markt unterliegt Titel IV der GewO als bundesgesetzlicher Regelung und nicht den LÖG der LÄnder.
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Das ist mir durchaus bewußt
Zitat: |
Er kann Grund für einen verkaufsoffenen Sonntag nach den LÖG sein. Das hat dann auch mit der Begriffsdefinition der LÖG erstmal nichts zu tun.
VG J. Simon |
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Das ist mir aber neu, denn nach meinem Wissen ist ein festgesetzter Markt keineswegs Grund genug einen verkaufsoffenen Sonntag zu definieren.
Wo ist dieser Grund definiert, nach welchem Wortlaut bzw.
Verordnung/Gesetz???
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Thema: Jahrmarktfestsetzung |
Joschi
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Zitat: |
Original von J. Simon
welche Art einmalige Veranstaltung meinst du?
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Hallo
ich meine Jahrmarkt, Spezialmarkt bzw. alle Veranstaltungen welche zum Zwecke des Verkaufs an Sonntagen stattfinden sollen.
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Thema: Jahrmarktfestsetzung |
Joschi
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Hallo liebe Spezialisten,
zu diesem Thema würde mich jetzt aber mal eines Interessieren:
Nach meinem Wissen ist in den jeweiligen LÖG nicht nur geregelt an welchen Tagen, bzw. wie oft jährlich verkaufsoffener Sonntag festgesetzt wird sondern auch das dies für Verkausstellen gilt.
Bereits zu Beginn des jeweiligen LÖG wird eindeutig definiert was eine Verkaufsstelle ist.
Weshalb nun wird angenommen das eine einmalige Veranstaltung ebenfalls unter das LÖG fällt ???
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Thema: Anzahl Veranstaltungen beschränken |
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Hallo
nach der GewO haben wir ja im Titel IV verschiedene Arten von Veranstaltungen, welche festgesetzt werden können. Unabhängig von den dort genannten zeitlichen Abständen soll nun festgelegt werden, das nur noch eine Veranstaltung je Vierteljahr und Örtlichkeit an Sonntagen stattfinden darf und somit genehmigt wird. Alle darüber hinaus gehende Anträge werden abgelehnt
Kann mir jemand zu dieser Konstellation einen Tip geben zur diesbezüglichen Rechtssprechnung ?
Gruß
Joschi
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