Thema: Zuverlässigkeit nach dem GastG |
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aus Wesseling,
Folgener Sachverhalt:
Antragsteller (Erlaubnis nach § 2 GastG) ist mir und der Polizeiwache "bekannt" und zwar nicht im positiven Sinne.
Die nunmehr vorgelegten Nachweise FZR, usw., enthalten keine Eintragungen. Meine telefonische Anfrage bei der Polizei nach möglichen Erkenntnissen versetzte dem Kollegen am anderen Ende der Leitung beinahe einen Herzinfarkt.
Die Liste der bei der StA abgeschlossenen Verfahren, die jedoch zu keiner Verurteilung geführt haben, war länger als die Bildschirmmaske.
Die Akten der StA lasse ich mir noch schicken.
Ich bitte vorab um Eure Meinung, ob lediglich die kriminalpolizeilichen Erkenntnisse alleine ausreichend sind, um die Erlaubnis versagen zu können.
Vielen herzlichen Dank und noch einen sonnigen
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Thema: Änderung des LImSchG NRW |
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ich denke, dass nicht nur die Presse mich dann nicht mehr mögen wird
werde dann künftig in Wesseling sicherlich sehr gut bewirtet
und mein bm wird mir auf ewig dankbar sein...
so dass ich länger
machen kann.
22.00 Uhr ist in Wesseling eine beschlossen Sache
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Thema: Änderung des LImSchG NRW |
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aus dem verregneten Wesseling
in meinem örtlich erscheinenden Wochenblättchen stand gestern ein Artikel mit folgendem Wortlaut:
"dass die Gastwirte es sehr begrüßen, dass die Öffnung der Außengastronomie nunmehr ab sofort bis 24 Uhr erlaubt sei."
Dieser Artikel liegt zu meiner linken, rechts daneben eine Erlaubnis, die ich fertigstellen möchte, die jedoch die Öffnung lediglich bis 22 Uhr gestatten "sollte".
Hm...
Weiß mein "Käseblättchen" mehr als das Amt??
Bitte dringend um
, denn das gibt
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Thema: Alkoholkonsum von Jugendlichen |
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Hallo und
aus Wesseling,
Wesseling liegt zwischen Köln und Bonn und die Karnevalszeit ist (leider) im vollem Gange.
Heute morgen erhielt ich folgende Nachricht:
.... Samstag Nacht eine Gruppe von Jugendlichen aufgegriffen, die sturzbetrunken waren. Auf Nachfrage haben diese dann angegeben, dass sie auf der 1-Euro-Party in ... waren und sich dort betrunkten haben. Dort wären bereits 14-Jährige gewesen, die ich "abgeschossen" hätten. Eine Alterskontrolle hätte nicht stattgefunden."
Meine Fragen hierzu:
1. ist das Jugendamt oder das Ordnunsamt für die Ahndung zuständig,
2. woraus ergibt sich diese Zuständigkeit (OBG, JuSchG)?
Vielen herzlichen Dank vorab und ein Wesseling Alaaf
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