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Autor Beitrag
Thema: Zuverlässigkeit nach dem GastG
Nowarra

Antworten: 8
Hits: 19.903
Zuverlässigkeit nach dem GastG 06.04.2006 17:24 Forum: Gaststättenrecht


Moin aus Wesseling,

Folgener Sachverhalt:

Antragsteller (Erlaubnis nach § 2 GastG) ist mir und der Polizeiwache "bekannt" und zwar nicht im positiven Sinne.

Die nunmehr vorgelegten Nachweise FZR, usw., enthalten keine Eintragungen. Meine telefonische Anfrage bei der Polizei nach möglichen Erkenntnissen versetzte dem Kollegen am anderen Ende der Leitung beinahe einen Herzinfarkt.

Die Liste der bei der StA abgeschlossenen Verfahren, die jedoch zu keiner Verurteilung geführt haben, war länger als die Bildschirmmaske.

Die Akten der StA lasse ich mir noch schicken.

Ich bitte vorab um Eure Meinung, ob lediglich die kriminalpolizeilichen Erkenntnisse alleine ausreichend sind, um die Erlaubnis versagen zu können.

Vielen herzlichen Dank und noch einen sonnigen

Feierabend
Thema: Änderung des LImSchG NRW
Nowarra

Antworten: 5
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30.03.2006 13:34 Forum: Gaststättenrecht


ich denke, dass nicht nur die Presse mich dann nicht mehr mögen wird

werde dann künftig in Wesseling sicherlich sehr gut bewirtet

und mein bm wird mir auf ewig dankbar sein... schimpf

so dass ich länger machen kann.

22.00 Uhr ist in Wesseling eine beschlossen Sache
Thema: Änderung des LImSchG NRW
Nowarra

Antworten: 5
Hits: 7.923
30.03.2006 12:21 Forum: Gaststättenrecht


Moin aus dem verregneten Wesseling

in meinem örtlich erscheinenden Wochenblättchen stand gestern ein Artikel mit folgendem Wortlaut:

"dass die Gastwirte es sehr begrüßen, dass die Öffnung der Außengastronomie nunmehr ab sofort bis 24 Uhr erlaubt sei."

Dieser Artikel liegt zu meiner linken, rechts daneben eine Erlaubnis, die ich fertigstellen möchte, die jedoch die Öffnung lediglich bis 22 Uhr gestatten "sollte".

Hm... Kopfkratz

Weiß mein "Käseblättchen" mehr als das Amt??

Bitte dringend um Hilfe , denn das gibt Fechtkampf

Danke
Thema: Alkoholkonsum von Jugendlichen
Nowarra

Antworten: 13
Hits: 15.448
Alkoholkonsum von Jugendlichen 16.02.2006 11:23 Forum: Gaststättenrecht


Hallo und Moin aus Wesseling,

Wesseling liegt zwischen Köln und Bonn und die Karnevalszeit ist (leider) im vollem Gange.

Heute morgen erhielt ich folgende Nachricht:

.... Samstag Nacht eine Gruppe von Jugendlichen aufgegriffen, die sturzbetrunken waren. Auf Nachfrage haben diese dann angegeben, dass sie auf der 1-Euro-Party in ... waren und sich dort betrunkten haben. Dort wären bereits 14-Jährige gewesen, die ich "abgeschossen" hätten. Eine Alterskontrolle hätte nicht stattgefunden."

Meine Fragen hierzu:

1. ist das Jugendamt oder das Ordnunsamt für die Ahndung zuständig,
2. woraus ergibt sich diese Zuständigkeit (OBG, JuSchG)?

Vielen herzlichen Dank vorab und ein Wesseling Alaaf

Prost
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