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Autor Beitrag
Thema: Ablehnung Marktfestsetzung
A.Pohnke

Antworten: 15
Hits: 49.933
Ablehnung Marktfestsetzung 13.03.2024 07:16 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Guten Morgen in die Runde, Moin

kann mir vielleicht jemand mit einem Musterschreiben "Ablehung Festsetzungsantrag" helfen?

Grund:
Der Flohmarktveranstalter beantragte letzte Woche die Festsetzung für einen Flohmarkt, den er am 01.04.2024 durchführen wollte. Die Anbieterliste wies nur drei gewerbliche Anbieter auf und weitere Zuarbeiten fehlten gänzlich. Daraufhin kontaktierte ich den Veranstalter und erklärte ihm die Voraussetzungen für eine Festsetzung, die erfüllt sein müssen. Der Veranstalter war der Meinung, dass es bei anderen Behörden nie Schwierigkeiten gab und ich jetzt die Erste sei, die ihm vorschreiben möchte, wie die Zuarbeiten zu erfolgen haben. Des Weiteren gab er an, dass er mir nicht mehr gewerbliche Anbieter benennen könnte, da es ja schließlich wetterabhängig sei. Letztendlich war es eine "heiße" Diskussion und ich bat ihn, den Antrag zurück zu ziehen. Das tat er natürlich bis heute nicht.

Nun bin ich in der Pflicht, seinen Festsetzungsantrag kostenpflichtig abzulehnen. Daher meine Frage in die Runde, kann mir jemand mit einem Musterschreiben aushelfen? Das wäre super und ich sage schon mal vielen lieben Dank. Applaus

Grüße aus dem nebligen Rostock
Thema: Widerruf einer Messefestsetzung
A.Pohnke

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12.03.2020 11:56 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Dem kann ich leider so nicht zustimmen.

Mit dem Festsetzungsbescheid ist ein positiver VA an den Veranstalter zugegangen. Und da die Veranstaltung nicht stattfinden darf, muss der positive Bescheid wieder zurück genommen werden. Schließlich wird der Veranstalter in seinem Handeln und Tun eingeschränkt bzw. aufgefordert, es zu unterlassen.

Daher sehe ich es schon, d. wir in gewerberechtlicher Hinsicht sehr viel damit zu tun haben.

Grüße aus Rostock
Thema: Widerruf einer Messefestsetzung
A.Pohnke

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12.03.2020 10:15 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Stürmische Grüße aus Rostock,

auf Grund der aktuellen Situation müssen inzwischen auch in Rostock viele Veranstaltungen abgesagt werden. Da die meisten festgesetzt sind, würde ich mich freuen, wenn mir jemand einen Widerruf (als Muster) zeitnah zukommen lassen könnte.

Vielen Dank schon mal an alle Danke

LG aus Rostock
Thema: Pop up Store
A.Pohnke

Antworten: 1
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Pop up Store 22.01.2018 14:26 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Hallo an alle!!!!

Kennt jemand die Bezeichnung "Pop up store"? Was dahinter steckt und wie es gewerberechtlich zu werten ist.

Folgendes Problem:
Da möchte jemand Gold ankaufen und hochwertigen Schmuck verkaufen. Dafür mietet sich der Anbieter für drei bis vier Tage in einem Laden in einer bestimmten Stadt an. Danach geht es weiter zur nächsten Stadt - auch wieder nur für ein paar Tage. Inzwischen werden die Landkreise mit den sogenannten "Pop up store" überrannt.

Nach meiner Auffassung handelt es sich um eine Tätigkeit im Reisegewerbe (ganz allgemein). Hierfür wird die entsprechende Erlaubnis benötigt. Aber da es sich um eine Verbotene Tätigkeit gem. § 56 GewO im Reisegewerbe handelt, ist es wieder nicht zulässig und kann mit einem Bußgeld bis 2.500 € geahndet werden. Eine feste Niederlassung (Zweigstelle) ist es auch nicht.

Wer kann mir weiterhelfen? Wer hatte schon so einen Fall? Über kurze Rückmeldungen würde ich mich freuen und danke im Voraus.

Grüße aus Rostock Danke
Thema: Gewerbeanmeldung Mensa
A.Pohnke

Antworten: 8
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19.09.2013 07:14 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin

Kann mir mal jemand den Aufsatz von Pöltl (Gewerbearchiv 2004, S.284) zukommen lassen?

Wir haben hier diese Ausgabe nicht mehr.

Ich bedanke mich im Voraus für die Bemühungen. Danke

Gruß aus Rostock
Thema: Gewerbeanmeldung Mensa
A.Pohnke

Antworten: 8
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18.09.2013 12:08 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Das ist schon mal interressant und gut zu wissen.
Ich werde gleich mal nachlesen.

Vielen dank.

Gruß Rostock
Thema: Gewerbeanmeldung Mensa
A.Pohnke

Antworten: 8
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18.09.2013 12:07 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Die Mensen sind für jedermann zugänglich. Das Essen für die Studenten und Hochschulmitarbeiter ist zwar subventioniert, aber übliche Gäste können dort auch ihr Essen einnehmen (zahlen halt den vollen Preis).

Die Studentenwerke Rostock berufen sich darauf, d. sie eine Anstalt öffentlichen Rechts sind und vom Land gefördert werden. Somit sind sie der Meinung, d. die einzelnen Mensen nicht anzeigepflichtig sind.

Gruß aus Rostock
Thema: Gewerbeanmeldung Mensa
A.Pohnke

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Gewerbeanmeldung Mensa 18.09.2013 10:29 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin

Wer kann mir helfen?

Das Studentenwerk Rostock betreibt insgesamt 5 Mensen in Rostock und das bereits seit ein paar Jahren.

Im letzten Telefonat mit der Geschäftsführung versuchte ich zu erkllären, warum die einezlnen Mensen gewerblich angezeigt werden müssen.
Problem nur, die Geschäftsführung ist anderer Auffassung und sieht es nicht zwingend erforderlich, die Mensen anzumelden.
Nun soll ich in einem Schreiben darlegen und sie quasi überzeugen, warum die Gewerbeanmeldungen doch erforderlich sind.

Gibt es Ausarbeitungen / Definiitonen etc., die belegen, d. Mensen gewerberechtlich angemeldet werden müssen?
Kann mir jemand weiterhelfen? Danke

Grüße aus dem verregneten Rostock
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