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Autor Beitrag
Thema: Gewerbeummeldung (Erweiterung)?
Lolli11

Antworten: 6
Hits: 344.317
13.12.2023 10:08 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zum alten Thema:

Wie es im Gesetz steht: Gewerbeordnung
§ 15 Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
(1) Die Behörde bescheinigt innerhalb dreier Tage den Empfang der Anzeige.

Diese Bescheinigung kann eben nicht von einer Erlaubnis abhängig gemacht werden!

Hierbei sollte die jeweiligen Erlaubnisbehörde von der Meldung in Kenntnis gesetzt werden.

Es grüßt die Hauptstadt

Thema: verschiedene Aufsteller von Spielgeräten in einer Gaststätte
Lolli11

Antworten: 4
Hits: 5.937
Auweia 04.06.2014 11:31 Forum: Spielrecht


...auch noch mal von mir einen kleinen Kommentar dazu.

Nach meiner Ansicht war die Ablehnung des Antrags schon mal falsch!

Bei einem solchen Antrag ist durch die Behörde nur festzustellen, ob die Räumlichkeiten für die Aufstellung von GSG grundsätzlich geeignet sind.
Diese Erlaubnis ist also raumbezogen. Eine Gaststätte könnte also theoretisch 100 Geeignetheitsbestätigungen erhalten, wobei natürlich immer nur die genehmigte Anzahl an GSG aufgestellt werden darf. Theoretisch könnten das also auch drei verschiedene Aufsteller mit jeweils einem Automaten sein.
Thema: Gewerbeabmeldung, Zwangsgeld, Uneinbringlichkeit, Antrag auf Zwangshaft??
Lolli11

Antworten: 9
Hits: 16.818
29.01.2014 09:53 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Jawohl liebe Vorredner und -innen,

das Bußgeld ist nur das Ergebnis aus dem Tun oder Nichtun des BTR. In der Kommentierung wird vom Ordnungswidrigkeiten recht zwar auch gerne als Erziehungsrecht gesprochen........aber naja.

Zum Thema:

Zwangsgeld androhen = Keine Reaktion

Bußgeld festsetzen = Rechtskraft abwarten

Von Amts wegen abmelden.

Es gilt zu vergleichen zwischen der Angemessenheit der Abmeldung von Amts wegen und der Anordnung eines Zwangsgeldes oder einer Erzwingungshaft. Der Arbeitsaufwand für die Zwangsmaßnahmen, welche dann ja "nur" durch die Abgabe der Meldung durch denjenigen beendet werden können steht m.E. in keinem Verhältnis zum Mittel der Ersatzvornahme der Abmeldung von Amts wegen, welche in diesem Falle ja sogar gesetzliche Erwähnung findet.

Gleiches gilt natütlich nicht für die Gewerbean- oder -ummeldung.

Also wir arbeiten so, und wir haben genügend andere Fälle, die jahrelang im Schrank lagern. Auf diese Weise wird so ein Fall schnell, problemlos und gewinnbringend bearbeitet.
Thema: Vollmacht zur Gewerbeanmeldung
Lolli11

Antworten: 4
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26.01.2012 16:11 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Liebe Kollegen,

vielen Dank!!!

anbeten

Ihr habt mir, wie so oft sehr geholfen, mich in meiner Argumentation zu unterstützen
Thema: Vollmacht zur Gewerbeanmeldung
Lolli11

Antworten: 4
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Vollmacht zur Gewerbeanmeldung 25.01.2012 12:41 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Liebe Kollegen und Forenmitglieder,

hier in meiner Anstalt tat sich die Frage nach dem Umgang mit GWA auf, welche nicht durch den Gewerbetreibenden selbst sondern durch einen Bevollmächtigten getätigt wird.

Ist dieser Bevollmächtigte für die Anmeldung eigentlich unterschriftsberechtigt? Da wir zwar noch mit den alten Vordrucken arbeiten, meistens die Anmeldung aber schon über den PC erfolgt, wäre ja dann eine Unterschrift vom Bevollmächtigten zu leisten.

Ich denke mal, dass eine vom Gewerbetreibenden unterschriebene Vollmacht auch eine für den Anmeldevorgang notwendige Unterschrift umfasst. Andere Kollegen haben da andere Meinungen.

?

Wie wird denn das bei Euch so gehandhabt.

Schon mal danke aus Berlin
Thema: GmbH & Co. KG iG?
Lolli11

Antworten: 2
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09.09.2011 08:31 Forum: Gewerberecht


Danke

Party2

Ich bedanke mich für den Hinweis!

....und meine Kollegin bedankt sich gerade auch.
Thema: GmbH & Co. KG iG?
Lolli11

Antworten: 2
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GmbH & Co. KG iG? 08.09.2011 15:17 Forum: Gewerberecht



Hallo liebe Kollegen,
gerade fragt mich doch meine Kollegin, ob sie die Anmeldung einer GmbH Co. KG iG durchführen darf. Die Verwaltungs-GmbH ist eingetragen und existent usw. , da gibt es kein Problem.

Aber es gibt noch keinen Eintrag für die ..... Co. KG. Geht hier eine Anmeldung als iG?

Habe auf die Schnelle weder ein Für noch ein Wieder gefunden.

Danke
Thema: Bootsstandvermietung
Lolli11

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Bootsstandvermietung 01.10.2009 10:47 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Gruß aus der Hauptstadt!

verwirrt

Ein Interessante Problem wie ich finde, wobei ich, wie ich glaube, nur noch moralische Unterstützung benötige.

Berlin hat ja bekanntermaßen viel Wasser und somit auch viele Wassergrundstücke. Nun gibt es Anlieger, die auf diesen Wassergrundstücken neben der Wochenendhausvermietung (hier sollte die Abgrenzung zum Gewerbe klar sein, Stichwort Eigentum und 8 Betten) auch eine Bootsstandvermietung betreiben.

Da es sich hier nicht um Verwaltung des persönlichen Eigentum handeln kann (Wasserfläche) sollte hier in jedem Fall ein Gewerbe angemeldet werden, oder? Weißnicht
Thema: KBW Berlin
Lolli11

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Hits: 5.068
RE: KBW Berlin 31.07.2009 08:35 Forum: Seminare und Veranstaltungen



Spät poste ich, aber niemals zu spät.

Auch ich war dabei!!!

Dann haben wir uns wohl gesehen!!!

Respekt
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