Thema: Verbot von sog. "flatrate-party's" in öffentlichen Gebäuden |
Ela
Antworten: |
6 |
Hits: |
14.012 |
|
|
Hallo,
es gibt zu diesem Thema eine aktuelle Entscheidung des VG Koblenz vom 20.02.2007 (1 L 121/07). Leider liegt mir lediglich die Pressemitteilung vor und nicht das Urteil im Volltext.
Es ging eigentlich um eine Sperrzeit, die verlängert wurde, weil es aufgrund von "50-Cent-Feten" häufig zu Straftaten in der Gaststätte kam. Das Gericht hat entschieden, dass die Sperrzeitverlängerung unverhältnismäßig, weil nicht geeignetes Mittel, ist. Vielmehr sei der Gastwirt als unzuverlässig einzustufen und die Gaststättenerlaubnis zu widerrufen.
Vielleicht hilft's ja weiter.
Gruß
Ela
|
|
Thema: Bewachungsgewerbe |
|
Hallo,
ich als Gewerkschafterin würd mich auch mal fragen, wo denn da die Qualifizierung des Mitarbeiters liegt und wie hoch wohl die Chance auf einen Arbeitsvertrag ist. Das sind nämlich neben der "Gemeinnützigkeit" und "Zusätzlichkeit" auch Kriterien, die das SGB II fordert.
Spannend wäre auch die Frage, ob Ihr zuständiger Personalrat dieser öffentlichen Arbeitsgelegenheit zugestimmt hat.
Ich hätte da so meine Bedenken, sowohl aus gewerkschaftlicher als auch aus gewerberechtlicher Sicht. Es kann ja nicht sein, dass wir für Bewachungsgewerbe besondere Erlaubnispflichten haben und gleichzeitig billige Arbeitskräfte mit diesen Arbeiten betrauen.
Gruß
Ela
|
|
Thema: Forenstammtisch - Forentreffen |
Ela
Antworten: |
202 |
Hits: |
139.172 |
|
|
Hallo zusammen,
leider musste ich mich soeben kurzfristig vom Forentreffen abmelden.
Ich hab wohl in letzter Zeit zu viel gearbeitet und muss nun ärztlich verordnet die Beine hochlegen.
Ich wünsche allen ganz viel Spaß!
Gruß
Ela
|
|
Thema: Änderung LImschG |
|
Hallo!
Genauso sehe ich das auch. Wir konnten bisher Außengastronomie nicht länger als 22 Uhr dulden, weil wir dann an die Grenzen des LImSchG gestoßen sind. Jetzt können wir die Außengastronomie bis 24 Uhr dulden, müssen es aber nicht.
Mal grob gesprochen....
Gruß
Ela
|
|
Thema: Zuverlässigkeitsprüfung |
Ela
Antworten: |
10 |
Hits: |
11.033 |
|
|
Prima!
Mir wär's lieber gewesen, er hätte sich ein anderes Fleckchhen in unserem schönen Land für einen Neuanfang gesucht!
Gut, das wird dann mein erstes Widerrufs- und Untersagungsverfahren nach 3-monatiger Tätigkeit in der Gewerbeabteilung.
Man wächst an seinen Aufgaben - oder wie war das?
|
|
Thema: Zuverlässigkeitsprüfung |
Ela
Antworten: |
10 |
Hits: |
11.033 |
|
|
Wie schön, dass ich hier so prompte Antworten bekomme. Herrliche Einrichtung dieses Forum!
Es soll auch Alkolhol zum Ausschank kommen. Auf die Idee, darauf zu verzichten und entsprechend die Erlaubnis zu umgehen, ist er noch nicht gekommen- zum Glück. Vielleicht zu lange raus aus dem Geschäft...
Erstmal danke, für die Nachdenk-Anregungen und Grüße aus dem Ruhrgebiet am Rande des Niederrheins
|
|
Thema: Zuverlässigkeitsprüfung |
Ela
Antworten: |
10 |
Hits: |
11.033 |
|
|
Hallo zusammen,
ich habe hier einen konkreten Fall vorliegen, bei dem ich gerne die Meinung anderer Kolleginnen und Kol-legen hören würde.
Mir liegt ein Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis für eine Imbisswirtschaft vor. Aufgrund eines Eintrages im GZR bin ich auf eine Ordnungsverfügung einer anderen Kommune gestoßen.
Hierin wird dem Antragsteller die Erlaubnis zum Betrieb einer Imbisswirtschaft mit Datum vom 02.01.01 widerrufen.
Die Imbisswirtschaft ist im Zeitraum 02/99 bis 10/00 15 mal kontrolliert worden und bei jedem Mal durch Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Arbeitserlaubnis aufgefallen. Es handelte sich hierbei meist um Familienangehörige des Antragstellers. Selbst nach einem Strafbefehl (Geldstrafe 750 DM) wurden bei Kontrollen erneut Beschäftigte ohne Arbeitserlaubnis festgestellt.
Nach meinem Gefühl wird der Antragsteller auch jetzt die Imbisswirtschaft nicht ordnungsgemäß führen. Schließlich hat selbst ein Strafbefehl nicht zu einem Erfolg geführt. Es stellt sich mir allerdings die Frage, ob die Vorfälle zu weit zurück liegen und ich ihm quasi „eine neue Chance“ geben muss.
Ich meine auch, dass erschwerend hinzu kommt, dass er mir die Vorfälle bei Antragstellung – warum auch immer – verschwiegen hat.
Der Antragsteller versichert mir vehement, dass er damals dumm war und aus seinen Fehlern gelernt hat, es nun alles besser machen will und die Vorfälle ja schon so lange zurück liegen.
Gerade zu diesem Thema (wie lange darf so eine Vorfall zurückliegen, dass der Antragsteller weiterhin als unzuverlässig zu beurteilen wäre) habe ich spontan nichts im Kommentar gefunden.
Hat jemand eine Idee?
Vielen Dank
Ela
|
|
|