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Autor Beitrag
Thema: Ab-/Anmeldung bei Insolvenz
Wachs

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RE: Ab-/Anmeldung bei Insolvenz 19.04.2006 10:09 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ich habe jetzt genauere Informationen:

- Eröffnung des Inso-Verfahren im Aug. 2003

- Der Inso-Verwalter schrieb im Jan. 2005:
" Zunächst bestätige ich, dass ich im Zuge des Insolvenzverfahrens den werbenden Geschäftsbetrieb zum 31.12.2003 eingestellt habe. Mit dem vom Schuldner neu gegründeten Unternehmen per 01.01.04 hat die Insolvenzmasse aufgrund erklärter Freigabe nichts zu tun."

und im März 2006:

"...teile ich auf Anfrage mit, dass ich den werbenden Geschäftsbetrieb im Jahr meiner Bestellung zum Inso-verwalter nur bis zum Jahresende fortgeführt habe. Mir ist bekannt, dass der Schuldner zum 01.01. des Folgejahres ein neues Einzelunternehmen gegründet hat, gerichtet auf die Erbringung von Transportleistungen."

Das (alte) Unternehmen nannte als Tätigkeit "Fuhrunternehmen". Vom Sinn her also das gleiche.

Sehe ich das nun richtig, dass der Inso-Verwalter das Gewerbe zum 31.12.03 hätte abmelden müssen und der Schuldner zum 01.01.04 hätte neu anmelden müssen?

Welche Vorschrift regelt die "Freigabe" des Gewerbebetriebes? Habe in der etwas umpfangreichen Insolvenzordnung nicht so das Richtige gefunden.
Thema: Ab-/Anmeldung bei Insolvenz
Wachs

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RE: Ab-/Anmeldung bei Insolvenz 13.04.2006 17:05 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ja es handelt sich um den gleichen Gewerbetreibenden (natürliche Person), gleiche Tätigkeit, gleicher Betriebssitz.
Für das Insolvenzverfahren ist ein Insolvenzverwalter bestellt. Von diesem kommt auch die Information, dass der Gewerbetreibende wieder die Tätigkeit ausübt bzw. dass ein neuer Betrieb gegründet wurde. Den derzeitigen Stand des Insolvenverfahrens kenne ich momentan nicht.
Thema: Ab-/Anmeldung bei Insolvenz
Wachs

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Ab-/Anmeldung bei Insolvenz 13.04.2006 14:50 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

ich habe einige Fragen: verwirrt

Gegen den Betrieb eines Gewerbetreibenden (natürliche Person) läuft seit ca. Ende 2003 ein Insolvenzverfahren. Der Gewerbetreibende ist nun wieder mit der gleichen Betriebstätigkeit (Fuhrunternehmen) tätig. Der (alte) insolvente Betrieb ist nach wie vor hier angemeldet. Ein neuer Betrieb wurde nicht angemeldet. Mir ist nicht bekannt, wann die Tätigkeit wieder aufgenommen wurde, bzw. ob sie überhaupt unterbrochen wurde.

1. Ist der insolvente Betrieb abzumelden? Wenn ja, wer ist zur Abmeldung verpflichtet? Zu welchem Datum muss abgemeldet werden (Datum des Einleitens des Insolvenzverfahrens?)?

2. Oder kann der (alte) Betrieb so gemeldet bleiben und der Gewerbetreibende darf die Tätigkeit einfach wieder aufnehmen? Kopfkratz

(Problem ist nun auch noch, dass der (neue) Betrieb auch schon wieder Schulden macht bzw. Beiträge etc. nicht zahlt. Es wurde uns schon telefonisch mitgeteilt, dass hier in der nächsten Zeit ein Antrag auf Gewerbeuntersagung gestellt wird.)

3. Ist grundsätzlich ein insolventer Betrieb abzumelden und ggf. neu anzumelden, wenn die Tätigkeit wieder aufgenommen wird. In den meisten Fällen wurde hier weder eine Gewerbeab- noch eine Neuanmeldung vorgenommen.

Die Besten Grüße aus dem Land unterm Meeresspiegel mit der tiefsten Landstelle Deutschlands.
Thema: Getränkeausschank im Taxi
Wachs

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13.02.2006 15:34 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ja, gemeint ist ein ganz normales Taxi mit 5 Sitzplätzen und mit 9 Sitzplätzen...
Thema: Getränkeausschank im Taxi
Wachs

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Getränkeausschank im Taxi 13.02.2006 15:06 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

wir haben hier ein Taxi-Unternehmen, dass auf den Fahrten Getränke (alkoholhaltige und alkoholfreie Getränke) ausschenken möchte. Wie ich erfahren habe, war früher für diese Fälle eine Gaststättenerlaubnis erforderlich.
Wie sieht die Rechtslage jetzt aus? Muss hier eine Gaststättenerlaubnis ggf. nur für den Alkoholausschank beantragt bzw. erteilt werde?


Beste Grüße aus dem Land unterm Meeresspiegel mit der tiefsten Landstelle Deutschlands
Thema: Gewerbeanmeldung Ltd. & Co.KG
Wachs

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RE: Gewerbeanmeldung Ltd. & Co.KG 19.01.2006 16:55 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Danke für die Hilfe,
dann muss ich jetzt nur noch auf die Eintragung der Ltd. & Co.KG hier im Handelsregister warten...
Thema: Gewerbeanmeldung Ltd. & Co.KG
Wachs

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Gewerbeanmeldung Ltd. & Co.KG 19.01.2006 13:30 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

ich benötige einwenig Hilfe:
Habe hier eine Gewerbeanmeldung einer Ltd.& Co.KG vorliegen, d.h. der vollhaftende Gesellschafter ist eine englische Limited. Hauptsitz der Ltd. & Co.KG ist in unserem Amtsbereich. Eine Eintragung in das zuständige Handelsregister beim Amtsgericht ist noch nicht erfolgt.
Ist solche Kombination überhaupt zulässig? Hat jemand sowas schon gehabt?

Mir wurden außerdem einige Unterlagen zur Limited aus dem Handelsregister in Cardiff vorgelegt (natürlich ohne Übersetzung, da wird es schon schwierig).
Ist der dort eingetragene "Director" wie der Geschäftsführer/Gesetzl. Vertreter einer GmbH bzw. der Limited zu sehen? Und welche Funktion hat der "Secretary" und der "Declarant"?

Beste Grüße aus dem Land unterm Meeresspiegel mit der tiefsten Landstelle Deutschlands
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