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Autor Beitrag
Thema: 5. Bundesfachtagung Gewerberecht
Stadt Kaarst

Antworten: 15
Hits: 11.736
RE: 5. Bundesfachtagung Gewerberecht 20.08.2013 10:53 Forum: Bundesfachtagung Gewerberecht


Hallo Herr Land,

die Stadt Kaarst würde auch wieder gerne an der Tagung teilnehmen. Das Hotel ist bereits reserviert, die Bahntickets ebenfalls! Wo kann ich mich für die Tagung anmelden?

Gruß

H. Lietz
Thema: Nachweis der Geschäftsfähigkeit fordern?
Stadt Kaarst

Antworten: 7
Hits: 5.868
RE: Nachweis der Geschäftsfähigkeit fordern? 25.05.2007 11:19 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Herr Müller,
wenn das Amtsgericht keine bestehende Vormundschaft festgestellt hat, ist ja wohl von einer Geschäftsfähigkeit zunächst einmal auszugehen, mich würde in Ihrem Sachverhalt vielmehr interessieren, wie der gesprächige Anwalt auf das Strohmannverhältnis kommt, gibt es da nähere Anhaltspunkte? Oder hat da jemand ein besonderes Interesse, Ihren Gewerbetreibenden zu kompromittieren?

Schöne Pfingsten und Grüße vom Niederrhein
Helmut Lietz
Thema: Meldepflicht der Gewerbetreibenden
Stadt Kaarst

Antworten: 10
Hits: 16.264
RE: Meldepflicht der Gewerbetreibenden 10.05.2007 17:04 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Kaarst,
na Prima, wenn der Gewerbetreibende doch schon so lange gewartet hat mit seiner Anmeldung, dann darf er sich ja erst recht auch nicht wirklich über ein Bußgeld beschweren. Es ist doch nun einmal so, dass der Gewerbetreibende (hier GmbH vertreten duch den Geschäftsführer) die Anzeige erstatten muß. Wir sollen zwar versuchen, über Zeitungsstudium und andere Quellen herauszufinden, ob ein neuer Gewerbebetrieb evtl. im Stadtgebiet ansässig geworden ist, doch gelingt das ja aus den verschiedensten Gründen nicht immer. Möglicherweise hat die GmbH ja auch erst viel später nach der Eintragung Ihre Tätigkeit begonnen. Eine Anzeigepflicht entsteht aber doch erst ab diesem Zeitpunkt, oder liege ich da falsch.

Genausogut bestehen doch auch Hüllen von GmbH's beim AG, die teilweise sogar gehandelt werden. Diese haben aber in den meisten Fällen dann längst ihren Betrieb eingestellt und abgemeldet. Von daher, wie schon gesagt, der Gewerbetreibende ist in der Pflicht zu melden. Stellen wir einen Gewerbebetrieb fest und fordern ihn zur Anzeige auf, wird allenfalls aus der bisher ggfls. fahrlässig begangenen OWi eine vorsätzliche Handlung.

Schönen Gruß von der anderen Rheinseite und schönen Feierabend
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