|
Die GmbH existiert als juristische Person unabhängig vom Geschäftsführer. Ob der GmbH-Geschäftsführer seine Tätigkeit als Haupt-, oder Nebengewerbe betrachtet, berührt die GmbH nicht. Es sei denn, im Anstellungsvertrag zwischen GmbH und ihrem Geschäftsführer steht etwas anderes drin.
Schöne Grüße aus Boostedt
Stick
|
|