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Hallo liebe Experten,
meine Frage an Euch ist/ wäre :
es geht um einen ehemaligen teeladen (40 Qm), was jetzt durch einen nutzungsänderungsantrag zu einem stehcafe (abgabe von ALKOHOLFREIEN getränken mit Snacks ) umgewandelt werden soll.
das objekt befindet sich in einer stark frequentierten fußgängerzone .
als teeladen (verkauf von Kräutern:-) ) hat das bauamt bisher keinen stellplatz gefordert gehabt.
jetzt wäre meine frage:
benötigt man für diesen stehcafe EXTRA stell/ parkplätze ?
gibt es da eine vorschrift in der landesbauordnung, was speziel die imbißbuden und stehcafes betrifft ?
ich würde mich über eine antwort sehr freuen
liebe grüße
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