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Hallo und guten Abend,
ich habe mal eine Frage an die versammelte geballte Fachwelt.
Ein Bekannter von mir hat ein angemeldetes Gewerbe hier in unsere Stadt ( Dortmund) das er als Internet und Versandhandel betreibt.
An den Samstagen fährt er mit Trödel auf verschiedene Trödelmärkte in der näheren Umgebung,wogegen ja auch nichts einzuwenden ist.
An den Sonntagen das gleiche wobei er dabei aber ungefähr 50 % seiner Standkapazität mit Neuware aus seinem stehenden Gewerbe bestückt.
Ich bin jetzt aber der Meinung das er dieses ohne Reisegewerbekarte gar nicht darf und wenn doch dann aber nur in der Stadt in der er auch das Gewerbe hat und nicht in der Nachbarstadt.
Gibt es dazu irgendwelche Literatur ?
Würde mich über eure zahlreichen Antworten freuen!!
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