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Hallo Zusammen,
ich hätte da mal eine frage, und zwar:
habe ich einen Antragsteller gem. § 34 c, dieser hat einen Strafbefehl wegen Verleiten zum Verrat nach § 19 Abs. 1 UWG eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 50 € auferlegt bekommen.
Der Strafbefehl ist seit Juli 2008 Rechtskräftig.
Inwieweit könnte es ein Versagungsgrund sein?
Gibt es Richtlinien an denen man das Strafmaß in etwa bewerten kann?
Ich habe dazu nichts in der Kommentierung gefunden, drehe mich irgendwie im Kreis
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!!!
Nen schönen Tag noch,
Gruß
TK
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