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Autor Beitrag
Thema: BVerfG-Urteil zur Legalisierung privater Sportwettanbieter
Lachmann

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Auszug 28.03.2006 12:37 Forum: Spielrecht


Hier mal ein kleiner Auszug aus dem Urteil Danke
a) Das gewerbliche Veranstalten von Wetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, dürfen weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden.
Thema: Durchsetzung der GU
Lachmann

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Durchsetzung der GU 10.03.2006 11:25 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Jo ist offensichtlich so.

Dafür urteilen eure Gerichter aber hoffentlich härter als unsere, den Strafanzeigen wegen beharlichen Verstoß gegen die GU gehen meistens aus wie das "Hornberger Schießen".
Thema: Durchsetzung der GU
Lachmann

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Durchsetzng der GU 10.03.2006 10:43 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


großes Grinsen Ich denke mal das Problem liegt an Bayern!
Die Gesetzeslage ist dort offensichtlich einfach anders.
http://rsw.beck.de/
Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz ist dort einfach anders aufgebaut als in NRW oder Brandenburg. In NRW ist die Wegnahme von Arbeitsmaterial, Arbeitsgerät und Arbeitsunterlagen kein Problem.
Thema: Durchsetzung der GU
Lachmann

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Es gibt doch noch Teil 3 09.03.2006 19:09 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


bei der Durchsetzung würde ich erstmal versuchen die Fahrzeuge zu ermitteln. In der Regel nehmen die Angestellten die Fahrzeue mit nach Hause dort würde ich die Fahrzeuge stilllegen und die Nummernschilder mitnehmen. Sollte dies nicht möglich sein würde ich wie PM Colonia verfahren. Wenn die Ehefrau die Betriebsräume angemietet hat kann man ihr auch vorwerfen nur Strohmann zu sein, was ebenfalls zu einer Gewrbeuntersagung führen kann.

Bei der Durchsetzung einer Gewerbeuntersagung sind unsere Gegener immer recht kreativ, daher müssen wir uns auch immer etwas neues einfallen lassen. wut

Aber lass den Kopf nicht hängen Computer und k Fechtkampf ämpfe

Grüße aus Köln
Thema: Durchsetzung der GU
Lachmann

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Durchsetzung der GU 09.03.2006 18:57 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


In Brandenburg gibt es doch ebenfalls ein Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg)
dort sind die Zwansmaßnahmen in folgenden § geregelt
Unterabschnitt 1
Erzwingung von Handlungen, Duldungen
oder Unterlassungen

§ 15 Zulässigkeit des Verwaltungszwanges
§ 16 Vollzugsbehörden
§ 17 Zwangsmittel
§ 18 Verhältnismäßigkeit
§ 19 Ersatzvornahme
§ 20 Zwangsgeld
§ 21 Ersatzzwangshaft
§ 22 Unmittelbarer Zwang
§ 23 Androhung der Zwangsmittel
§ 24 Festsetzung der Zwangsmittel
§ 25 Anwendung der Zwangsmittel
Thema: Durchsetzung der GU
Lachmann

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Durchsetzung GU 09.03.2006 18:52 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin
Ich muss mich doch auch mal als Neuling zu Wort melden. Meine Antwort muss ich leider in zwei Teilen schicken, da ich nicht alles in den Editor bekommen habe.

Im Tenor meiner OVs ist folgender Textbaustein enthalten:

Für den Fall, dass Sie Ihrer Pflicht zur Unterlassung der Gewerbeausübung nicht innerhalb eines Monats nach Vollziehbarkeit dieser Verfügung nachkommen, drohe ich Ihnen hiermit gemäß §§ 55 Abs. 1, 57, 62 und 63 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVG NW) die Anwendung unmittelbaren Zwangs an.

und in den Erläuterungen dieser Textbaustein:
Als Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges kommen in Betracht:

- die Schließung und die Versiegelung genutzter Betriebsräume,
- die Stilllegung und die Versiegelung genutzter Kraftfahrzeuge,
- die Stilllegung und die Versiegelung genutzter Arbeitsgeräte sowie
- die Wegnahme von Arbeitsmaterial, Arbeitsgerät und Arbeitsunterlagen.

Bei der ggf. erforderlichen Anwendung kommt es auf die Eigentumsverhältnisse nicht an.
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