unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Suche » Suchergebnis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Zeige Beiträge 1 bis 6 von 6 Treffern
Autor Beitrag
Thema: Vereinsheime und Gaststättengesetz
Lars Michaelis

Antworten: 51
Hits: 127.780
22.09.2008 08:19 Forum: Gaststättenrecht


Zitat:
Original von Jürgen Rixinger
Zitat:
Original von Civil Servant
Ich frage umgekehrt was denn passiert, wenn sich Leute in einem Vereinsheim eine Salmonellose einfangen, weil die Lebensmittelhygiene nicht eingehalten ist.

Wer Vereinsheime mit warmer Küche und somit im großen Stil betreibt, steht auch nach meiner Auffassung umfassend in der Pflicht. Die Vorschriften zur Lebensmittelhygiene gibt´s ja nicht umsonst, und Salmonellen unterscheiden sicher nicht zwischen öffentlichen Gaststätten und Vereinsbewirtschaftungen. Nur: Welcher Verein beschäftigt einen Koch oder hat Mitglieder, die in der Lage und gewillt sind, regelmäßig warme Speisen wie in einer richtigen Gaststätte anzubieten? Die Vereinsgaststätten wie ich sie kenne beschränken sich auf die Abgabe von Flaschenware sowie die Abgabe von Erdnüsse und trockenen Supermarkt-Brezeln. Ganz Eifrige bieten auch mal belegte Brote an. Die mir bekannten Vereinsgaststätten sind auch in ihren Öffnungszeiten sehr beschränkt, es geht dabei um das Bierchen nach dem Tennismatch (an Wochenenden auch mal etwas länger), wobei das für 70ct eingekaufte Bier für 1,00 - 1,50 € über die Theke geht. Streng genommen wohl tatsächlich konzessionspflichtig, mit etwas good-will kann die o.g. Gewinnspanne aber noch als Unkostendeckung (incl. Wasser, Strom, Heizung, wenn dies gerade zum Zwecke der Bewirtung anfällt) angesehen werden. Zumindest wenn ich vor dem Problem stehe, dass ich einen Verein nach 60 Jahren plötzlich konzessionieren sollte, halte ich dies für die glatteste Lösung. Notfalls, wenn ich die Gewinnspanne gar nicht mehr als Unkostendeckung auslegen kann, müsste sich der Verein eben mit seinen Preisen bewegen, damit die Handhabung der Behörde noch vertretbar ist. Unter dem Strich kann ich mit dieser Auslegung auch nach Außen auftreten, zumal es immer noch Behörden zu Hauf gibt, die § 23 GastG sowieso grenzenlos zu Gunsten der Vereine auslegen - vermutlich unrichtigerweise.

Viele Grüße vom Neckar
Jürgen Rixinger


Genau so eine "Gaststätte" bzw Vereinsheim ist es wie sie es beschschreiben. dort wird höchstens mal ein paar Würtschen warm gemacht. und ich gehe auch davon aus das der Überschuß gerade bzw nicht mal die Betriebskosten decken. Aber nach Kommentierung ist es doch egal vor für die Überschüße verwendet werden. Rein rechtlich kann man so ein Vereinsheim doch konzessionieren.
Thema: Vereinsheime und Gaststättengesetz
Lars Michaelis

Antworten: 51
Hits: 127.780
18.09.2008 13:58 Forum: Gaststättenrecht


genau das ist das Problem mit den folgen. Aus dem Amt aus dem der jetztige Ordnungsamtleiter kamm sind alle Verein konzessioniert. Schützenvereine usw, also vereine die eine sogenanntes Vereinsheim haben. die gemeinde in der sich der verein befindet gehörte vorher zu einem anderen amt. dort wurde es nicht os streng gehandhabt.
Thema: Vereinsheime und Gaststättengesetz
Lars Michaelis

Antworten: 51
Hits: 127.780
18.09.2008 13:05 Forum: Gaststättenrecht


vielen Dank für die antworten. Den Verein gibt es seit über 60 Jahren.

Grund für die jetzige Konzession ist das es eine Beschwerde eines Nachbar gab hinsichtlich des Hundbellens. Deswegen wird der ganze Verein baurechtlich und ordnungsrechtlich überprüft. Wir haben gerade eine Ämterfusion durchgemacht. Aus 3 Ämtern wurde 1 Amt. Somit gab es auch einen neuen Ordnungsamtsleiter. der alte hat in vielen Bereichen etwas ruhiger verfahren ;-)
Thema: Vereinsheime und Gaststättengesetz
Lars Michaelis

Antworten: 51
Hits: 127.780
18.09.2008 10:19 Forum: Gaststättenrecht


Erstmal vielen dank für die zahlreichen Beiträhe hier. Ich habe aktuell auch einen Fall, wobei ich mir sicher bin nach dem was ich hier gelesen haben und in den Kommentaren gefunden habe, das ich eine Konzession erteilen muss/kann.

Folgender Fall.

Es handelt sich bei dem Verein um einen Schäferhundeverein. Dieses Verein hat ein Vereinsgelände mit Hundepaltz und Vereinsheim. Der Verein hat zur Zeit 69 Mitglieder. Zusätzlich wird der Hundeplatz von einen Hundeschullehrer angemietet. Der darf dort zu bestimmten Zeiten andere Hunde ausbilden. Der Schäferhundverein öffenet das Gelände bzw dann auch das Vereinsheim regelmäßig mittwoch,samstag und sonntag. Das Vereinsheim besteht aus einem großen Raume mit tischen und Stühlen. dort befindet sich auch ein Tresen mit Zapfanlage und hinterm Tresen eine Küche.

Ich will/soll eine Konzession erteilen.

Die Getränke dort werden nicht zum Einkaufpreis verkauft. 1 Flasche Bier kostet zum Beispiel 1,20 €. Kleine Sachen zu essen gibt es dort auch (Würstchen usw.). Der Überschuss der erwirtschaftet wird für die Betriebskosten genutzt.

Meiner Meinung nach liegt hier Gewinnerzielung vor. Auch ist das Vereinsheim zwar nicht täglich geöffent aber regelmäßig und fortlaufend. Es handelt sich hier auch um einen bestimmten Personenkreis (69 Mitglieder) Es ist ein offner Verein bei dem die Mitglieder nicht begrenzt sind und ein Wechsel im Bestand jederzeit möglich ist.

Angeblich bekommen die Kunden des Hundeschullehrers, der den Platz gemietet hat, nichts zu trinken. Was ich dem VErein natürlich nicht abnehme.

Was sagt ihr dazu. Sehe ich etwas falsch? Oder greift doch der § 23 GastG.

Vielen Dank für mögliche Antworten

Viele Grüße aus dem hohen Norden von der Ostsee
Thema: Freischaltung für den nichtöffentlichen Bereich
Lars Michaelis

Antworten: 11
Hits: 26.100
18.08.2008 17:09 Forum: Wünsche und Kritik


Habe das gleiche Problem!

Gruß Lars Michaelis
Thema: Erweitung der Tätikeit= Ummeldung oder neue Gerwerbeanmeldung
Lars Michaelis

Antworten: 1
Hits: 6.001
Erweitung der Tätikeit= Ummeldung oder neue Gerwerbeanmeldung 18.08.2008 17:07 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ein freundliches Moin Moin von der Ostsee. Habe seit kurzem die Abteilung gewechselt und bin nun im Ordnungsamt für Gewerbeangelegenheiten zuständig.

Nun zu meiner hoffentlich einfachen Frage,

Ein Bürger hat schon seit längerer Zeit ein Gewerbe angemeldet. Bei diesem Gewerbe handelt es sich um einen Hochseilgarten (Kletterparcour in den Baumwipfeln). Nun hat er ein Restaurant auf dem quasi gleichen Gelände übernommen. Die Erlaubnis für das Restaurant hat er bekommen. im gleichen zug habe ich ihm die Gewerbe anmeldung mitgeschickt, damit er sie mit unterschreiben kann und ich ihm sein Exemplar zuschicken kann.

Nun fragt er mich warum ich ein zweites Gewerbe angemeldet habe. Dieses Restaurant gehört doch zur Firma "Hochseilgarten". Das Restaurant hat jetzt "Klettercafe". Das ganze ist drauf gerichtet, dass er angst hat zwei mal Gewerbesteuer zahlen zu müssen und eine zweite Steuernummer beim Finanzamt bekommt.


Jetzt meine Frage: Kann ich in diesem Fall eine Erweiterung der Tätikeit machen und eine Gewerbeummeldung vornehmen?

Habe in keinen der Kommentare was gefunden, darum bin ich über eure Hilfe sehr dankbar.

Wünsche euch schon mal einen schönen Feierabend.
Zeige Beiträge 1 bis 6 von 6 Treffern

Views heute: 375.160 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 888.244.784


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 46 | Gesamt: 0.076s | PHP: 98.68% | SQL: 1.32%